Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld stellt die Hauptleistung der Arbeitslosenversicherung dar und soll dafür sorgen, das von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen nicht in finanzielle Notlagen geraten. Jeder Arbeitslose in Deutschland, der in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und bestimmte Anwartschaftszeiten erfüllt hat, bekommt von der Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld (ALG) ausgezahlt. Dies ist im Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt.
Somit stellt das Arbeitslosengeld keine herkömmliche Sozialleistung dar, sondern wird als Versicherungsleistung betrachtet.
Wie bekommt man Arbeitslosengeld?
Wer Arbeitslosengeld erhalten will, muss von Arbeitslosigkeit betroffen sein und sich bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos melden. Dem Amt muss die Arbeitslosmeldung unmittelbar nach der ausgesprochenen Kündigung oder spätestens ersten Tag der Arbeitslosigkeit vorliegen.

Arbeitslosengeld sichert Arbeitnehmer nach Jobverlust finanziell ab und hilft bei der Jobsuche.
Wichtig: Wer befristet beschäftigt ist, muss sich schon ein Vierteljahr, bevor der Arbeitsvertrag ausläuft, arbeitslos melden.
Wenn die Arbeitslosmeldung der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig vorliegt, muss der Antragsteller mit Sperrzeiten rechnen und Kürzungen der Leistung in Kauf nehmen. Arbeitslosengeld wird niemals rückwirkend gewährt.
Die Arbeitslosmeldung kann persönlich bei der zuständigen Arbeitsagentur erfolgen. Alternativ hat die Agentur für Arbeit ein entsprechendes Online-Formular auf ihrer Website eingerichtet.
Was sind die Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld?
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Antragsteller hat sich persönlich oder online arbeitslos gemeldet.
- Antragsteller ist aktuell ohne Beschäftigung.
- Antragsteller ist in der Lage, wöchentlich mindestens 15 Stunden eine versicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben.
- Antragsteller erfüllt die Anwartschaftszeit.
Was ist unter einer Anwartschaftszeit als Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld zu verstehen?
Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Antragsteller in den 30 Monaten vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Es ist üblich, versicherungspflichtige Zeiten während der Beschäftigungsdauer zurückzulegen. Bei der Berechnung der Anwartschaftszeit werden alle versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten innerhalb der genannten Zeitspanne addiert.
Daneben finden weitere versicherungspflichtige Zeiten bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit Beachtung:
- Antragsteller war freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert.
- Antragsteller hat ein Kind bis zum 3. Lebensjahr erzogen.
- Antragsteller hat Krankengeld bezogen.
- Antragsteller hat sich freiwillig zum Wehrdienst, zum Bundesfreiwilligendienst oder zum Jugendfreiwilligendienst gemeldet. In jedem Fall müssen zwölfmonatige Versicherungszeiten nachgewiesen werden können.
Bei häufigen Beschäftigungen auf geringfügiger Basis können unter bestimmten Voraussetzungen auch kürzere Anwartschaftszeiten akzeptiert werden. Dann gilt die Anwartschaftszeit als erfüllt, wenn eine versicherungspflichtige Zeit von sechs Monaten erreicht wird. Dies wird in der Regel nur gewährt, wenn die Beschäftigungen höchstens 14 Wochen andauerten. Das im letzten Jahr erzielte Arbeitsentgelt darf ebenfalls eine bestimmte Summe nicht übersteigen.
Gibt es einen Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend?
Die beiden Begriffe sind nicht identisch. Wer sich arbeitssuchend meldet, kann sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, signalisiert aber, dass er auf der Suche nach Arbeit ist. Dies kann der Fall sein, weil eine Arbeitslosigkeit droht und das Beschäftigungsverhältnis in spätestens einem Vierteljahr endet. Sich arbeitssuchend melden kann aber auch, wer sich beruflich verändern möchte und nicht von einer unmittelbaren Kündigung betroffen ist. Wer sich arbeitslos meldet, hat aktuell keinen Job und ist folglich ohne Arbeit.
Wichtig: Eine Arbeitssuchend-Meldung ist kein Ersatz für eine Arbeitslosigkeitsmeldung. Wer sich arbeitssuchend meldet, bekommt keine Leistungen von der Agentur für Arbeit.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes kann nicht pauschal genannt werden, sondern ist von verschiedenen Faktoren abhängig zu machen. Die Berechnungsgrundlage stellt das Brutto-Arbeitsentgelt des vergangenen Jahres dar. Berücksichtigt wird dabei nur der Anteil, der beitragspflichtig war. Ein Minijob wird hierbei nicht angerechnet.
Das tägliche Brutto-Arbeitsentgelt wird ermittelt, indem der Gesamtbetrag durch 365 dividiert wird. Dies stellt die eigentliche Bemessungsgrundlage dar. Davon abgezogen werden die Lohnsteuer, ein Pauschbetrag für die Sozialversicherung von 20 Prozent und ggf. der Solidaritätszuschlag. Das Ergebnis ist das tägliche Netto-Entgelt, das sogenannte Leistungsentgelt.
Von diesem Leistungsentgelt erhalten Arbeitslose 60 Prozent. Sollte der Antragsteller oder dessen Ehe-/Lebenspartner mindestens ein Kind haben, steigt der Betrag auf 67 Prozent.
Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Arbeitslosengeld-Rechner online gestellt. Damit kann jeder selbst sein mögliches Arbeitslosengeld bestimmen und sich entsprechend orientieren oder im Vorfeld als Betroffener erfahren, wie viel Leistung ihm zusteht.
Wie lange hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wie lange Arbeitslosengeld gezahlt wird, ist von zwei Faktoren abhängig zu machen. Der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und das Alter bei Eintritt der Arbeitslosigkeit:
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Alter |
Vorausgesetzte Versicherungszeit (mindestens) | Maximale Anspruchsdauer |
Besonderheiten |
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Bis 50 Jahre |
24 Monate oder länger | 12 Monate | |
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Bis 50 Jahre |
12 Monate | 6 Monate | |
| Über 50 Jahre (bis 58 Jahre) | 24 Monate oder länger | Längere Dauer als 12 Monate (schrittweise Erhöhung) |
Die genaue Dauer steigt mit dem Alter. |
| 58 Jahre und älter | 24 Monate oder länger | Bis zu 24 Monate |
Maximale Anspruchsdauer für diese Altersgruppe. |
| Befristete Beschäftigungen (verkürzte Anwartschaft) | 8 Monate (Beispiel) | 4 Monate (Beispiel – halbe Dauer der Versicherungszeit) |
Anspruchsdauer beträgt in der Regel die Hälfte der vorherigen versicherungspflichtigen Beschäftigungszeit (mindestens 5 Monate Versicherungszeit nötig). |
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