Zivilrecht
Das Zivilrecht gehört zu den umfangreichsten und größten deutschen Rechtsgebieten. Im Privatrecht stehen die Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen untereinander im Fokus. Das allgemeine Privatrecht unterscheidet sich vom öffentlichen Recht und vom Strafrecht. Im Zivilrecht steht die Regelung von Fragen zu Eigentumsrechten, Verträgen oder Familienstreitigkeiten im Vordergrund. Wir beleuchten das Aufgabengebiet näher, verdeutlichen die Unterschiede zu den anderen Rechtsformen und nennen verschiedene Teilgebiete.

Das Zivilrecht umfasst viele einzelne Teilgebiete.
Was ist Zivilrecht?
Das Zivilrecht ist ein Rechtsgebiet, welches sich mit der Regelung der Grundlagen für das Zusammenleben und die Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen befasst. Dazu zählen beispielsweise das Familienrecht, das Vertragsrecht oder das Erbrecht.
Das Privatrecht wird zum Thema, wenn Personen, Behörden oder Vertragspartner in Streit geraten und keine einvernehmliche Einigung ohne Rechtsbeteiligung gefunden werden kann. Im Grunde bleibt kein Lebensbereich von rechtlichen Regelungen im Streitfall ausgeschlossen. Kommt es zum Streit, sind Privatpersonen befugt, sich einen Rechtsanwalt zu suchen und mit ihm vor Gericht zu gehen.
Die wichtigsten Fakten zum Zivilrecht auf einen Blick:
- es trifft Regelungen zwischen natürlichen und juristischen Personen (Bürgern und Vereinen).
- es werden das allgemeine Privatrecht und das Sonderprivatrecht unterschieden.
- es ist nicht mit dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht gleichzusetzen.
- Wichtigste Instanz ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Das allgemeine oder bürgerliche Privatrecht umfasst zum Beispiel das Familienrecht oder das Nachbarschaftsrecht. Zum Sonderprivatrecht zählen das Mietrecht, das Arbeitsrecht, das Handelsrecht oder das Wertpapierrecht.
Wichtig: Einige Bereiche des Sonderprivatrechts, wie das Mietrecht oder das Verkehrszivilrecht, überschneiden sich mit dem Vertragsrecht, dem Schuldrecht oder anderen Bereichen des bürgerlichen Privatrechts.
Das allgemeine Zivilrecht in Deutschland wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Das BGB umfasst fünf einzelne Bücher. Die Grundlagen des Zivilrechts können im allgemeinen Teil (AT) des ersten Buches nachgelesen werden.
Die Gliederung umfasst verschiedene Abschnitte:
- natürliche und juristische Personen
- Sachen und Tiere
- Bestimmungen zu Rechtsgeschäften (Verträge oder Geschäftsfähigkeiten)
- Verjährung von Ansprüchen (drei Jahre Frist laut § 195 BGB)
- Regelungen zur Rechtsausübung von Selbsthilfe und Selbstverteidigung
- Sicherheitsleistungen, zum Beispiel im Wertpapierverkehr
Der allgemeine Teil des BGB nimmt Bezug auf die §§ 1 bis 240 und steht den vier Büchern zu Schuldrecht, Familienrecht, Sachenrecht und Erbrecht voran. Die im ersten Teil genannten Regelungen gelten auch für die weiteren vier Bücher.
Was ist der Unterschied zwischen Zivilrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht?
Das Zivilrecht trifft Regelungen des Verhältnisses von privaten und juristischen Personen untereinander. Dabei kann es sich zum Beispiel um Vertrags- oder Schadenersatzansprüche handeln. Die Betroffenen treffen vor Gericht aufeinander. Das Gerichtswesen nimmt eine Trennung nach Zivil- und Strafrecht vor. Häufig kommt es auch vor, dass strafrechtlich Verurteilte sich zusätzlich auch vor dem Zivilgericht verantworten müssen.
Beispiel: Eine Person hat wegen schweren Raubes eine Gefängnisstrafe bekommen. Dies fällt unter das Strafrecht. Hat die beraubte Person zusätzlich auf Schadens-Wiedergutmachung geklagt, fällt dies in das Tätigkeitsfeld des Zivilrechts.
Das öffentliche Recht befasst sich mit der Organisation und Arbeitsweise von staatlichen Organisationen und deren Verhältnis zum Bürger.
Als Beispiele des öffentlichen Rechts können genannt werden:
- Verfassungsrecht
- Sozialrecht
- Verwaltungsrecht
- Finanz- und Steuerrecht
- Sozialrecht
- Prozessrecht
Im Grunde ist das Strafrecht dem öffentlichen Recht unterzuordnen. Es ist jedoch allgemein üblich, von einem eigenständigen Rechtsgebiet auszugehen. Eingeschlossen sind Rechtsnormen, die infolge bestimmter Verhaltensweisen verboten sind und daher Strafen nach sich ziehen.
Das öffentliche Recht ist nicht für die Beziehungen natürlicher und juristischer Personen untereinander zuständig, sondern regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Zum Großteil sind die Regelungen des Strafrechts im Strafgesetzbuch (StGB) zu finden. Auch im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind strafrechtliche Belange festgehalten.
Welche Bereiche deckt das Zivilrecht ab?
Das Zivilrecht stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
Das allgemeine Zivilrecht schließt zum Beispiel vertraglich geschlossene Schuldverhältnisse wie das Kauf- und Vertragsrecht ein. Einzelne Sparten, wie das Arbeitsrecht oder das Mietrecht, konnten sich mittlerweile etablieren und werden als eigenständige Rechtsgebiete betrachtet.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst das Recht von Schadenersatzansprüchen im Falle von durch unerlaubte Handlungen eingetretenen Rechtsverletzungen oder regelt die Besitz- und Nutzungsrechte von Sachwerten und Immobilien.
Die Gebiete des Zivilrechts im Überblick
Es kann in folgende Bereiche des Zivilrechts unterschieden werden:
- Schuldrecht
- Erbrecht
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Vertragsrecht
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
Schuldrecht
Ein Schuldverhältnis zwischen mehreren Personen tritt laut § 241 Absatz 1 Bundesgesetzbuch ein, wenn ein Gläubiger berechtigt ist, einen schuldrechtlichen Anspruch wahrzunehmen und Forderungen von seinen Schuldnern zu verlangen und ggf. einzuklagen.
Hinweis: Der Werksvertrag ist ein für das Schuldrecht typischer Fall. Person A beauftragt Person B zum Bau einer Terrasse. Person A wird zum Gläubiger, der den Terrassenbau als Leistung fordert. Person B muss die Leistung erbringen und wird damit zum Schuldner.
Erbrecht
Erben haben das subjektive Recht, Verlassenschaften oder Teile davon zu erwerben und in den Status des Erblassers einzutreten. Wer zum Erben erklärt wird, kann aus dem Testament oder aus einem Erbvertrag hervorgehen oder die Erbschaft kann sich aus rechtlichen Schritten ergeben. Durch das Erbrecht werden Regelungen getroffen, wem das Vermögen Verstorbener zusteht und wie die Übergabe zu erfolgen hat. Das Erbe wird automatisch mit dem Tod des Verstorbenen rechtskräftig.
Sachenrecht
Das Sachenrecht regelt die Zuordnung von Eigentum. Es muss klar geregelt werden, wem bestimmte Dinge gehören. Dabei kann es sich um bewegliche und unbewegliche Sachwerte handeln. Das Sachenrecht ist im dritten Buch des BGB (§§ 854 bis 1296) geregelt.
Familienrecht
Das Familienrecht regelt als Teilbereich des Zivilrechts die rechtlichen Beziehungen zwischen Familienangehörigen. Darin eingeschlossen sind Ehen, Lebenspartnerschaften oder Verwandtschaftsverhältnisse. Das Familienrecht befasst sich mit Themen wie Unterhalt, Scheidung, Sorgerecht oder Gütertrennung.
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht bildet den rechtlichen Rahmen, wenn es um die Abschlüsse und Auswirkungen von Verträgen geht. Das Zustandekommen von Verträgen wird ebenso geregelt, wie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der einzelnen Vertragspartner.
Handelsrecht
Das Handelsrecht wird als kaufmännisches Sonderrecht eingestuft. Die Vorschriften umfassen die rechtlichen Beziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern und wettbewerbliche wie gesellschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Firmen.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit der rechtlichen Organisation von Personen- und Kapitalgesellschaften (Unternehmen).
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