Werkstudent: Rechte, Pflichten und Definition im Überblick

Der Status als Werkstudent bietet sowohl für Studierende als auch für Arbeitgeber attraktive finanzielle Vorteile. Diese basieren primär auf Sonderregelungen innerhalb der Sozialversicherung.

Um diese Vorteile rechtssicher nutzen zu können, müssen jedoch spezifische Kriterien erfüllt sein, die den Rahmen der Beschäftigung definieren.

Rechtliche Definition des Werksstudenten

Die Definition des Werkstudenten leitet sich aus dem Werkstudentenprivileg ab. Studierende sind in der Sozialversicherung weitgehend befreit. Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer staatlich anerkannten Hochschule. Die wichtigste Grenze ist die 20-Stunden-Regel. Während der Vorlesungszeit dürfen Sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Werkstudent steht mit Heften in der Bibliothek

Werkstudierende verbinden theoretisches Fachwissen aus dem Studium mit praktischer Berufserfahrung im Unternehmen.

Arbeiten Sie regelmäßig mehr, entfällt der Status als Werkstudent und dann gilt die Erwerbsarbeit als Ihr Lebensmittelpunkt. In diesem Fall werden volle Sozialversicherungsbeiträge fällig. Ausnahmen gelten für die vorlesungsfreie Zeit oder reine Wochenendarbeit. Die Einhaltung dieser Zeitgrenzen ist zwingend und bei Verstößen drohen hohe Beitragsnachforderungen für beide Seiten.

Rechtliche Unterschiede zwischen Werkstudenten und Minijob

Viele Studierende schwanken zwischen Werkstudium und Minijob. Der Hauptunterschied liegt im Gehalt und in den Abgaben.

Ein Minijob ist an eine feste Verdienstgrenze gebunden. Diese liegt aktuell bei 556 Euro monatlich. Als Werkstudent gibt es keine feste Einkommensobergrenze.

Hier sehen Sie die Unterschiede bei den Abgaben:

Versicherungszweig

Werkstudent

Minijobber

Krankenversicherung

Studentisch versichert Pauschalbeitrag durch AG

Pflegeversicherung

Befreit

Befreit

Arbeitslosenversicherung

Befreit Befreit
Rentenversicherung Beitragspflichtig (9,3 %)

Beitragspflichtig (3,6 %)

Werkstudenten zahlen nur in die Rentenversicherung ein. Durch ein höheres Gehalt ist dieses Modell oft attraktiver. Beachten Sie jedoch die Krankenkasse, denn ab einer gewissen Einkommenshöhe endet die kostenlose Familienversicherung. Sie müssen sich dann selbst studentisch versichern.

Welche Klauseln müssen zwingend im Arbeitsvertrag stehen?

Ein Vertrag für Werkstudenten ähnelt einem normalen Arbeitsvertrag, jedoch braucht er aber spezifische Zusätze. Schließen Sie den Vertrag unbedingt schriftlich ab, denn das sorgt für Klarheit bei beiden Parteien. Folgende Punkte gehören in das Dokument:

  • Tätigkeit: Was sind Ihre genauen Aufgaben?
  • Befristung: Oft endet der Vertrag automatisch mit dem Studienabschluss
  • Arbeitszeit: Legen Sie die Stunden fest (maximal 20 Stunden)
  • Vergütung: Der gesetzliche Mindestlohn ist Pflicht
  • Meldepflicht: Sie müssen Exmatrikulationen oder Fachwechsel sofort melden

Auch die Kündigungsfristen sind wichtig, denn ohne andere Vereinbarung gelten die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB. In der Probezeit sind verkürzte Fristen möglich.

Urlaub und Krankheit als Werkstudent

Werkstudenten haben dieselben Rechte wie Vollzeitkräfte, sie gelten aber als Teilzeitbeschäftigte. Daher steht Ihnen gesetzlicher Erholungsurlaub zu und bei einer 5-Tage-Woche sind das mindestens 20 Tage pro Jahr.

Sie haben auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt bis zu sechs Wochen weiter. Das gilt, wenn der Vertrag seit mindestens vier Wochen besteht. Auch für Feiertage erhalten Sie Lohn, wenn Sie normalerweise gearbeitet hätten. Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist gesetzlich garantiert.

Gilt das Werkstudentenprivileg auch in einem Urlaubssemester?

Ein Urlaubssemester hat Folgen für Ihren Status. Wer offiziell beurlaubt ist, gilt sozialversicherungsrechtlich nicht als ordentlich Studierender. Das Werkstudentenprivileg greift hier nicht. Die Beschäftigung wird voll sozialversicherungspflichtig und das betrifft Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Ausnahmen gibt es nur bei Pflichtpraktika. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig über ein Urlaubssemester, auch Ihre Krankenkasse benötigt diese Information. So vermeiden Sie spätere Probleme mit der Beitragsberechnung.

Wichtige Hinweise für die Arbeit als Werkstudent

Im Alltag als Werkstudent gibt es hilfreiche Regeln für die Praxis. Diese Tipps schützen Sie vor rechtlichen Fehlern bei Ihrer Beschäftigung. Dokumentieren Sie Ihre Zeiten als Werkstudent immer sorgfältig.

Beachten Sie dabei die folgenden Punkte:

  • Führen Sie als Werkstudent ein genaues Arbeitszeitkonto für jede Woche
  • Kontrollieren Sie regelmäßig die Einhaltung der 20-Stunden-Grenze für Ihren Status
  • Melden Sie sich bei einer Krankheit sofort bei Ihrem Arbeitgeber
  • Reichen Sie Ihr ärztliches Attest spätestens am dritten Tag ein
  • Geben Sie zu jedem neuen Semester Ihre aktuelle Studienbescheinigung ab
  • Informieren Sie die Personalabteilung sofort über einen Fachwechsel oder Abschluss
  • Halten Sie als Werkstudent Ihre gesetzlichen Pausenzeiten während der Arbeit ein
  • Prüfen Sie als Werkstudent regelmäßig Ihre Lohnabrechnung auf Korrektheit

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