Sozialtarif beim Telefon oder Telefongebührenermäßigung

Definition, Erklärung

Neben der Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung ist es möglich, auf Antrag eine Telefongebührenermäßigung bei der Telekom zu erhalten. Diese gewährt als freiwillige Leistung den sogenannten Sozialtarif für folgende Personen:

  • Personen, die bereits von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, d.h.
    • Sozialhilfeempfänger
    • Emfänger von Hartz IV-Leistungen, d.h. von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
    • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Asylbewerber
    • BAFöG-Bezieher
    • Empfänger von Pflegezulagen
    • Personen, die in einer stationären Einrichtung leben
    • Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF
    • Blinde mit dem Merkzeichen BL
    • Gehörlose mit dem Merkzeichen GL
    • Sonderfürsorgeberechtigte
    • Personen, die Hilfe zur Pflege, Pflegegeld oder Pflegezulagen bekommen
    • Personen, die wegen Pflegebedürftigkeit einen steuerlichen Freibetrag erhalten
  • Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 90

Der Sozialtarif wird gewährt auf

  • City-Verbindungen
  • Deutschland-Verbindungen
  • Auslandsverbindungen der T-Home bzw. Telekom
  • Nicht auf:
    • Gespräche zu anderen Carriern
    • Verbindungen zu Service-Rufnummern
    • Verbindungen zu Mobilfunk-Rufnummern

Höhe der Ermäßigung:

  • Ermäßigung von maximal 6,94 Euro bei Personen, die bereits von der Rundfunkgebühr befreit sind
  • Ermäßigung von maximal 8,72 Euro bei Personen, die blind, gehörlos oder sprachbehindert mit GdB von mehr als 90 sind
  • Die Ermäßigung wird verrechnet mit den Verbindungsentgelten ohne Umsatzsteuer

Tipps, Checkliste

  • Legen Sie Ihrem Antrag für den Sozialtarif eine Bescheinigung der GEZ über die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht, den BAFöG-Nachweis zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung bzw. Ihren Schwerbehindertenausweis in Kopie bei
  • Beantragen Sie den Sozialtarif für Telefongebühren direkt bei der Telekom
  • Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Ansprechpartner bei der ARGE, bei der Sozialverwaltung oder auch an die T-Punkt-Geschäfte der Telekom
  • Den Sozialtarif erhalten nur Personen, die einen Anschluß bei der Deutschen Telekom haben
  • Fragen Sie auch bei geringem Einkommen bei der Telekom nach, ob Sie nicht den Sozialtarif bekommen können. Dazu benötigen Sie einen Einkommensnachweis und einen Nachweis über die Höhe der Kaltmiete
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 erhalten bei manchem Mobilfunkbetreiber einen ermäßigten Tarif. Fragen Sie nach

Informationsquellen

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