Sozialtarif beim Telefon oder Telefongebührenermäßigung
Definition, Erklärung
Neben der Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung ist es möglich, auf Antrag eine Telefongebührenermäßigung bei der Telekom zu erhalten. Diese gewährt als freiwillige Leistung den sogenannten Sozialtarif für folgende Personen:
- Personen, die bereits von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, d.h.
- Sozialhilfeempfänger
- Emfänger von Hartz IV-Leistungen, d.h. von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Asylbewerber
- BAFöG-Bezieher
- Empfänger von Pflegezulagen
- Personen, die in einer stationären Einrichtung leben
- Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF
- Blinde mit dem Merkzeichen BL
- Gehörlose mit dem Merkzeichen GL
- Sonderfürsorgeberechtigte
- Personen, die Hilfe zur Pflege, Pflegegeld oder Pflegezulagen bekommen
- Personen, die wegen Pflegebedürftigkeit einen steuerlichen Freibetrag erhalten
- Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 90
Der Sozialtarif wird gewährt auf
- City-Verbindungen
- Deutschland-Verbindungen
- Auslandsverbindungen der T-Home bzw. Telekom
- Nicht auf:
- Gespräche zu anderen Carriern
- Verbindungen zu Service-Rufnummern
- Verbindungen zu Mobilfunk-Rufnummern
Höhe der Ermäßigung:
- Ermäßigung von maximal 6,94 Euro bei Personen, die bereits von der Rundfunkgebühr befreit sind
- Ermäßigung von maximal 8,72 Euro bei Personen, die blind, gehörlos oder sprachbehindert mit GdB von mehr als 90 sind
- Die Ermäßigung wird verrechnet mit den Verbindungsentgelten ohne Umsatzsteuer
Tipps, Checkliste
- Legen Sie Ihrem Antrag für den Sozialtarif eine Bescheinigung der GEZ über die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht, den BAFöG-Nachweis zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung bzw. Ihren Schwerbehindertenausweis in Kopie bei
- Beantragen Sie den Sozialtarif für Telefongebühren direkt bei der Telekom
- Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Ansprechpartner bei der ARGE, bei der Sozialverwaltung oder auch an die T-Punkt-Geschäfte der Telekom
- Den Sozialtarif erhalten nur Personen, die einen Anschluß bei der Deutschen Telekom haben
- Fragen Sie auch bei geringem Einkommen bei der Telekom nach, ob Sie nicht den Sozialtarif bekommen können. Dazu benötigen Sie einen Einkommensnachweis und einen Nachweis über die Höhe der Kaltmiete
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 erhalten bei manchem Mobilfunkbetreiber einen ermäßigten Tarif. Fragen Sie nach