Nebenjob: Gründe, wichtige rechtliche Aspekte und Möglichkeiten

Die Zahl der Menschen in Deutschland, die mindestens zwei Jobs haben, hat in den letzten Jahren zugelegt. Ein Grund dafür sind die steigenden Lebensunterhaltungskosten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom 29. April 2015 haben vor allem Personen ab einem Alter von 35 Jahren einen Nebenjob. Der Anteil der Erwerbstätigen, die wenigstens zwei Jobs nachgehen, beläuft sich demnach auf rund fünf Prozent. Unterschiede gibt es insbesondere bei der erzielten Arbeitszeit. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beläuft sich bei Nebenjobs auf 8,5 Stunden, wobei Selbstständige im Nebenerwerb häufig auf einen höheren Stundensatz verweisen als Arbeitnehmer.

Nebenjob nicht nur bei Geringverdienern beliebt

Das Statistische Bundesamt hält sich mit der Ursachenforschung zur weiten Verbreitung der Nebenjobs zurück. Allerdings liegt die Annahme nahe, dass der Verdienst aus dem Erstjob schlichtweg nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu decken. Doch es sind bei weitem nicht nur Geringverdiener, die sich für einen Zweitjob entscheiden. So gibt es immer mehr Professoren, die Beratungsaufträge wahrnehmen oder auch Softwarespezialisten, die sich für die Selbstständigkeit im Nebenerwerb entscheiden. Sie beschränken sich auf die Bereitstellung von Hilfe- und Reparaturdienstleistungen. Auch verbeamtete Bauingenieure sowie Mitglieder der Berufsfeuerwehr werden immer häufiger nebenberuflich aktiv, um etwa Schulungen oder Beratungen anzubieten.

Kellner*in bei der Arbeit. Die Plätze im Restaurant werden gereinigt.

Nebenjob als Kellner*in

Gründe für Nebenjob weitgehend unbekannt

Die Gründe, die für die Aufnahme von einem Nebenjob sprechen, sind vielfältig. Ganz oben steht die Option, auf einen attraktiven Zuverdienst zugreifen zu können. Viele Fachkräfte wählen im Nebenerwerb aber auch den Schritt in die Selbstständigkeit. Während sie einer einkommenssicheren Tätigkeit im Angestelltenverhältnis nachgehen, können sie ebenso die Chance nutzen, das eigene Unternehmen aufzubauen.

Häufig entscheiden sich Arbeitnehmer für einen Nebenjob, die nur in Teilzeit arbeiten. Für viele Männer und Frauen stellt der Nebenjob nicht zuletzt einen wichtigen Ausgleich dar. Wer sein Hobby zum Beruf machen möchte, findet mit dem Nebenjob ebenso eine gute und vielversprechende Basis, die mit geringem Risiko einhergeht.

Worauf muss bei einem Nebenjob geachtet werden?

Auch wenn für den Nebenjob längst nicht das Zeitvolumen investiert wird, das beim Haupterwerb erforderlich ist, gelten dafür die gleichen Regelungen mit Blick auf Kündigung, Urlaub und Krankheit. Unter einem Nebenjob werden generell alle Tätigkeiten verstanden, die bei einem anderen Arbeitgeber, im Rahmen des Ehrenamts oder auch im Zuge einer Selbstständigkeit neben dem Haupterwerb ausgeführt werden. Grundsätzlich ist es möglich, dass Arbeitnehmer einem oder auch mehreren Nebenjobs nachgehen.

Bei der Aufnahme eines Nebenjobs müssen einige Aspekte beachtet werden:

  • Nicht alle Angebote sind seriös und bieten faire Verdienstchancen. Daher gilt es, jede Offerte genauestens zu überprüfen.
  • Die möglichen Verdienstchancen sollten genau abgeklärt und kontrolliert werden.
  • Es ist möglich, dass für den Nebenjob eine zweite Lohnsteuerkarte gebraucht wird. Diese wird von der Gemeinde ausgestellt.
  • Wird der Nebenjob bei einem anderen Unternehmen wahrgenommen und stellt keine selbstständige Tätigkeit dar, sollte generell ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
  • Gerade bei selbstständigen Tätigkeiten kann es sein, dass diese anmelde- und genehmigungspflichtig sind.
  • In der Elternzeit ist die Aufnahme von einem Nebenjob generell möglich.
  • Ab einem Verdienst von 450 Euro sind auch im Nebenjob Sozialabgaben fällig.
  • Haben Nebenjobber nur einen Auftraggeber und liegt der so erzielte Gewinn über der Marke von 4.500 Euro jährlich, besteht eine Versicherungspflicht bei der Rentenversicherung.
  • Wer arbeitslos ist und einen Nebenjob annimmt, muss dies der Bundesagentur für Arbeit melden.

Nebenjobs werden an verschiedenen Stellen angeboten. Anlaufstellen sind Kleinanzeigen, Internetportale, aber auch ganz klassische Aushänge in den Unternehmen.

Bekommt mein Arbeitgeber mit, wenn ich einem Nebenjob nachgehe?

Es ist immer empfehlenswert, den Arbeitgeber darüber zu informieren, dass man noch einem Nebenjob nachgeht. So lassen sich Ärger und damit eben auch der eventuelle Verlust des Haupterwerbs vermeiden. Schließt es der Arbeitsvertrag nicht aus, dürfen Arbeitnehmer immer einem Nebenjob nachgehen. In einigen Arbeitsverträgen ist verankert, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber darüber nicht nur informieren, sondern sich diese Tätigkeit auch genehmigen lassen muss.

Ab wann darf man einen Nebenjob machen?

Ein Nebenjob mit einer Arbeitszeit von 40 Stunden im Monat ist ab einem Alter von 15 Jahren möglich. 13-Jährige dürften höchstens zwei Stunden täglich arbeiten, aber auch nur dann, wenn sie die Zustimmung der Eltern dafür erhalten.

Wer volljährig ist, kann ohne Einschränkungen einem Nebenjob nachgehen, wenn dieser nicht durch die Vollzeitbeschäftigung vertraglich ausgeschlossen wird. Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Aspekt, der vor Abschluss eines entsprechenden Vertrags unbedingt kontrolliert werden muss.

Was ist der Unterschied zwischen einem Minijob und einem Nebenjob?

Häufig wird angenommen, dass ein Mini- und Nebenjob weitgehend identisch sind. Tatsächlich gibt es hier aber entscheidende Unterschiede, wobei immer die Möglichkeit besteht, einen Minijob im Nebenerwerb auszuüben.

Ein Nebenjob kann mit ganz unterschiedlichem Zeitaufwand einhergehen. Ein Minijob ist dagegen auf rund 43 Stunden im Monat begrenzt. Der entscheidende Vorteil, den Minijobs gegenüber anderen Nebenjobs haben, spiegelt sich in den Abzügen wider. Bei einem Minijob fallen demnach keine Ausgaben für die Sozialversicherung an. Ferner müssen hier auch keine Steuern gezahlt werden. Das macht den Minijob natürlich in vielerlei Hinsicht attraktiv, vor allem dann, wenn es sich aufgrund der Abgabenlast nicht lohnt, die Arbeitszeit im Hauptjob zu erhöhen.

Hobbys, mit denen man Geld verdienen kann

Besonders vielversprechend und attraktiv ist ein Nebenjob, wenn sich hier Nützliches mit den eigenen Interessen verbinden und das Hobby quasi zu Geld machen lässt. Möglichkeiten hierfür gibt es viele, angefangen von DIY bis hin zu Sportangeboten. So können Sportbegeisterte beispielsweise fürs Laufen bezahlt werden, indem sie als Lauftrainer im Nebenerwerb arbeiten oder sich in Sportunternehmen engagieren. Überdies gibt es aber auch einige Apps, die ihre Nutzer für die gemachten Schritte belohnen und kleine Beträge auszahlen.

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