Arbeitsvisum: Aufenthaltstitel zur Arbeit in Deutschland erhalten
Menschen aus dem Ausland, die nach Deutschland einwandern und dort arbeiten möchten, benötigen ein Arbeitsvisum. Die Grundvoraussetzung, um in Deutschland einer Arbeit nachzugehen, ist für viele ausländische Staatsangehörige eine Arbeitserlaubnis. Um bei der Ankunft in Deutschland eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss ein Arbeitsvisum Typ D als nationales Visum vorhanden sein. Ein solches Visum ist ein Langzeitvisum. Ein Schengen-Visum für Kurzzeitaufenthalte über einen Zeitraum von 90 bis 180 Tagen berechtigt nicht zur Aufnahme einer Arbeit.
Was ist ein Arbeitsvisum?
Angehörige von europäischen Staaten benötigen kein Arbeitsvisum und keine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland arbeiten zu können. Sie haben auch ohne Visum die Möglichkeit, in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen. Anders sieht es für Menschen aus nichteuropäischen Staaten aus. Sie benötigen immer ein Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Das gilt auch für britische Staatsangehörige, US-Amerikaner und Kanadier, die zwar ohne Visum nach Deutschland einreisen können, aber ein Visum benötigen, um zu arbeiten.
In der Regel ist ein Visum zur Einreise nach Deutschland zweckgebunden. Ein solches zweckgebundenes Visum ist das Arbeitsvisum, denn es dient der Arbeitsaufnahme. Wird bei der Antragstellung der Aufenthaltszweck angegeben, kann die Arbeitsaufnahme sofort nach der Einreise erfolgen.
Ein Arbeitsvisum ist nicht mit einer Arbeitserlaubnis zu verwechseln. Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, ist ein Arbeitsvisum erforderlich. Es muss bereits vor der Einreise nach Deutschland bei der deutschen Botschaft im Wohnsitzland beantragt werden. Wenn ein solches Visum bei der Einreise nach Deutschland vorhanden ist, kann die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis erteilen.
Tipp: Angehörige aus Nicht-EU-Ländern können bereits unter Vorbehalt in Deutschland einen Arbeitsvertrag unterschreiben, wenn noch kein Arbeitsvisum vorhanden ist. Im Arbeitsvertrag kann vermerkt werden, dass er erst wirksam wird, wenn ein gültiges Arbeitsvisum vorliegt.
Verschiedene Arten von Arbeitsvisa
Abhängig vom Qualifikationsniveau werden verschiedene Arten von Arbeitsvisa benötigt. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt, welche Visa benötigt werden:
- Blaue Karte EU nach Paragraf 18g AufenthG als Nachweisdokument für Angehörige von Drittstaaten für den legalen Aufenthalt in Deutschland zwecks Erwerbstätigkeit, ist ein befristeter Aufenthaltstitel für maximal vier Jahre
- Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung nach Paragraf 18a AufenthG
- Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung nach Paragraf 18b AufenthG
- Visum zur Beschäftigung bei berufspraktischer Erfahrung nach Paragraf 19c AufenthG
Für bestimmte Berufsgruppen wie Pflegehilfskräfte oder Berufskraftfahrer gelten Sonderregelungen. Eine Sonderregelung ist auch die Westbalkanregelung, die für Staatsangehörige von Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina sowie Albanien gilt.
Arbeitsaufnahme mit einem Arbeitsvisum
Wer ein Arbeitsvisum besitzt und nach Deutschland einreist, kann die vorgesehene Arbeitsstelle sofort nach der Einreise antreten. Die Bundesagentur für Arbeit kümmert sich um die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis. Ein Arbeitsvisum ist in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Es ist daher wichtig, rechtzeitig vor dem Ablauf der Gültigkeit bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Arbeitsvisums
Für die Erteilung eines Arbeitsvisums müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:
- Qualifikation, die in Deutschland anerkannt wird oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist
- Berufsausübungserlaubnis bei reglementierten Berufen wie Gesundheitsberufen
- Vorliegen eines konkreten Jobangebots von einem Arbeitgeber in Deutschland, bei dem es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handelt, beispielsweise qualifizierte Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
- Für diejenigen, die älter als 45 Jahre sind und zum ersten Mal zum Zweck einer Beschäftigung nach Deutschland einreisen, sind ein Bruttojahresgehalt von mindestens 53.130 Euro oder der Nachweis einer angemessenen Altersversorgung erforderlich
Beim Jobangebot muss es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handeln. Für ein Arbeitsvisum reichen einfache Hilfstätigkeiten nicht aus.
Arbeitsvertrag als wichtigste Voraussetzung für ein Arbeitsvisum
Ein Arbeitsvertrag ist die wichtigste Voraussetzung, um ein Arbeitsvisum zu beantragen. Er muss bestimmte Angaben enthalten:
- Art der Tätigkeit
- Höhe des Gehalts
- Einhaltung der Arbeitszeiten
- Zahl der Urlaubstage
Der Arbeitsvertrag muss mit einem deutschen Unternehmen abgeschlossen sein. Im Handelsregister kann überprüft werden, ob es sich um einen deutschen Arbeitgeber handelt.
Der Arbeitsvertrag muss jedoch noch nicht endgültig abgeschlossen sein. Laut Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG reicht ein konkretes Arbeitsplatzangebot aus, das die entsprechenden Angaben enthält. Ein Arbeitgeberbrief genügt, wenn der Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben ist. Sinnvoll ist in der Praxis jedoch ein unterschriebener Arbeitsvertrag, da viele Sachbearbeiter in den Botschaften nicht über ausreichende Kenntnisse des Aufenthaltsrechts verfügen und dann einen unterschriebenen Arbeitsvertrag fordern.
Arbeitsvisum beantragen – die Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wer ein Arbeitsvisum benötigt, muss bereits vor der Einreise nach Deutschland den Antrag bei der deutschen Botschaft des Wohnsitzlandes stellen. Abhängig vom jeweiligen Wohnsitzland werden unterschiedliche Unterlagen für den Antrag benötigt. Die Webseite der deutschen Botschaft des Wohnsitzlandes informiert darüber. Das VIDEX-Formular ist das eigentliche Antragsformular und ist online verfügbar.
Die Antragstellung funktioniert folgendermaßen:
- VIDEX-Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben, langfristigen Aufenthalt wählen und auch die notwendigen Erklärungen unterschreiben
- Termin bei der deutschen Botschaft online buchen
- erforderliche Unterlagen beim Arbeitgeber in Deutschland anfordern
- alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem VIDEX-Formular zum Termin mitbringen
- Prüfung und Entscheidung der Botschaft abwarten
Um zu gewährleisten, dass alle Unterlagen den Anforderungen entsprechen, sollten sie vor dem Termin bei der deutschen Botschaft von einem Rechtsanwalt für Migrationsrecht geprüft werden. So kann der Antrag nicht aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen abgelehnt werden.
Wie lange es dauert, bis die Botschaft über den Antrag entscheidet, hängt vom jeweiligen Land ab. Das kann einige Tage, aber auch Wochen dauern. Die Botschaft hat für die Bearbeitung drei Monate Zeit.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung
Welche Unterlagen für das Arbeitsvisum benötigt werden, hängt vom jeweiligen Arbeitsvisum und vom Wohnsitzland ab. Neben einem Arbeitsvertrag oder einem Jobangebot, dem Nachweis der Qualifikation und des gültigen Passes werden zusätzlich häufig eine Blaue Karte und eine Berufsausübungserlaubnis benötigt. Da auch der Arbeitgeber überprüft wird, sind von ihm verschiedene Auskünfte und Unterlagen erforderlich. Er darf keine negative Eintragung im Gewerbezentralregister haben.
Wie es nach dem Erhalt des Arbeitsvisums weitergeht
Wer ein Arbeitsvisum erhalten hat, kann nach Deutschland einreisen und die Arbeit antreten. Bei der Bundesagentur für Arbeit ist kein separater Antrag auf eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Die deutschen Botschaften informieren die Bundesagentur für Arbeit und leiten die erforderlichen Dokumente an sie weiter. Die Bundesagentur für Arbeit erteilt nach der Prüfung der Unterlagen eine Zustimmung an die Antragsbehörde. Innerhalb von zwei Wochen nach der Ankunft in Deutschland ist eine Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde erforderlich. Fachkräfte können nach Ablauf einer bestimmten Zeit eine Niederlassungserlaubnis als Berechtigung zum unbefristeten Aufenthalt beantragen.
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