Arbeitsrecht

Definition, Erklärung

Das Arbeitsrecht, dargelegt in Gesetzen, Verordnungen und diversen Vereinbarungen von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Betriebsräten regelt das Arbeitsleben und schafft die Balance zwischen den Interessen der Beschäftigten und der Arbeitgeber. Daraus ergeben sich das Individualarbeitsrecht mit dem Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt und individuell ausgehandelt wird. Daneben finden sich im kollektiven Arbeitsrecht Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Gesetzen und Regelungen des Gesetzgebers auf nationaler und europäischer Ebene zu den Themen Mitbestimmung und Arbeitskampf, also Streik und Aussperrung.

Dadurch findet sich das Arbeitsrecht im gesamten Arbeitsleben wieder, beginnend mit der Stellenausschreibung und den Einstellungsverhandlungen bis hin zur Kündigung. Es regelt die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Tipps, Checkliste

  • Bei offenen Fragen und Streitfällen ist Ihr Berater in erster Linie ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt in Arbeitsrecht ist. Hier können Sie sich kompetente Unterstützung holen. Häufig haben sich die Anwälte auch auf bestimmte Themenschwerpunkte, wie Kündigung spezialisiert
  • „Erste Hilfe“ bieten auch Betriebsräte und Gewerkschaften, die im Arbeitsrecht speziell ausgebildet sind
  • Im Internet finden Sie Antworten auf grundsätzliche Fragen und Sie können erkennen, welche Rechte, Regelungen, Maßnahmen und Urteile in vergleichbaren Fällen gelten
  • Spätestens zur Durchsetzung Ihrer Rechte sollten Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden

Arbeitsrecht, Urteile

  • Urteil Az. 9 Ta 151/07
    Gehaltsanspruch: Gericht stellt keinen Anwalt

Informationsquellen

Literatur

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