Mitarbeiterüberwachung in Belangen der Wirtschaftskriminalität
Detektive können wahrlich in einem sehr breiten Spektrum oder Tätigkeitsfeld eingesetzt werden und so auch im Bereich der Mitarbeiterüberwachung. Grundsätzlich wird hier zwischen Privater- und Wirtschaftskriminalität unterschieden. Betriebsspionage und Datendiebstahl sind in der Wirtschaftskriminalität besonders wichtige Themen. Die Mitarbeiterüberwachung ist ein besonders wichtiges Thema. Schließlich verursacht Lohnfortzahlungsbetrug und Spesenbetrug in vielen Unternehmen einen erheblichen Schaden. Doch wie kann der Arbeitgeber genau diesen Betrug durch Mitarbeiter aufdecken?

Mitarbeiterüberwachung – Privatermittler können helfen
Über 86 Prozent aller europäischen Unternehmen geben an mit Wirtschaftskriminalität Probleme zu haben. Dies erklärt auch den enormen Handlungsbedarf an Mitarbeiterüberwachung, schließlich soll eine Abarbeitung solcher Fälle möglichst diskret erfolgen. Vor einer Anschuldigung sollte im Idealfall die Beweisführung bereits abgeschlossen sein, um den Arbeitgeber nicht in Verlegenheit zu bringen. Eine seriöse Detektei oder auch Privatermittler verstehen sich auf die Observierung und Beweismittelverschaffung. Um an die richtigen Detektive zu kommen, sollte auf das Prüfungszeugnis der ZAD (Zentralstelle für die Ausbildung im Fernunterricht) geachtet werden. Nur durch dieses Zeugnis können gewisse Qualitäten und Standards im Detektivgewerbe nachgewiesen werden. Langjährige Erfahrungswerte sorgen ebenso für einen glatten Verlauf des Falls. Mehr als 20 Jahre Erfahrung bietet in etwa die Lentz & Co Detektei in Frankfurt.
Lohnfortzahlungsbetrug
Die Sozialgesetzgebung sieht vor, dass Angestellte auch im Krankheitsfall einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen haben. Dies gilt natürlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet erkrankt oder arbeitsunfähig wird. Liegt ein grob fahrlässiges Verhalten vor, existiert kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Arbeitsunfähigkeit muss zunächst von einem Arzt bescheinigt und anschließend unverzüglich dem Arbeitgeber übermittelt werden. Je nach Erkrankung muss sich der Arbeitnehmer anders verhalten. Generell gilt allerdings, dass jegliche Dinge zu unterlassen sind, welche die Genesung verzögern oder gar behindern könnten.
Der Missbrauch eines Krankenstands kann nicht nur für ein schlechteres Betriebsklima und Arbeitsmoral sorgen, sondern sorgt auch für finanzielle Schäden beim Arbeitgeber.
Beim Lohnfortzahlungsbetrug wird also der Krankheitsfall nur vorgetäuscht. Diese Täuschung stellt einen Straftatbestand dar. Der Geschädigte ist hier ganz klar der Arbeitgeber welcher sogar Strafanzeige erheben kann. Hierfür werden allerdings Beweise benötigt, um den Mitarbeiter überführen zu können. Durch Observation des Mitarbeiters können Fehltritte schnell und einfach festgehalten werden, falls diese vorhanden sind.
Spesen- und Arbeitszeitbetrug
Diese Betrugsfälle können vor allem bei Mitarbeitern im Außendienst gefunden werden, da diese schwerer kontrolliert werden können. Da diese Mitarbeiter im Auftrag des Unternehmens unterwegs sind, werden alle Rechnungen wie zum Beispiel für Benzinkosten oder Hotelübernachtungen zunächst vom Mitarbeiter beglichen und anschließend eingereicht. Die Versuchung ist groß Kosten zu fälschen oder gar zu erfinden um sich einen kleinen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Auch diese Betrugsfälle können durch eine dokumentierte Observation aufgedeckt werden. Ähnlich verhält es sich hier bei Arbeitszeitbetrug.
Die Mitarbeiterüberwachung und Nachverfolgung der Arbeitszeit stellt insbesondere bei Außendienstmitarbeitern eine erhebliche Herausforderung für Arbeitgeber dar. Die Schwierigkeit liegt darin, dass der Arbeitgeber abseits des Unternehmenssitzes nur schwer den tatsächlichen Arbeitsbeginn und das Arbeitsende sowie die Einhaltung zwischenzeitlicher, festgelegter Pausenzeiten zuverlässig nachvollziehen kann. Diese Intransparenz kann schnell zu Unsicherheiten führen, wenn der Verdacht besteht, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbracht wird.
Um hier Klarheit zu schaffen und möglichen Missbrauch aufzudecken, können spezialisierte Detektive und Privatermittler eingesetzt werden. Durch verdeckte Ermittlungen und Observationen sind sie in der Lage, die tatsächlichen Arbeitsabläufe des Mitarbeiters zu dokumentieren und so Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Beginn, Ende und Pausen der Tätigkeit gerichtsfest nachzuweisen.
Für jeden Fall der Mitarbeiterüberwachung gilt: Um vor einem Arbeitsgericht oder in anderen rechtlichen Auseinandersetzungen Stand halten zu können, ist eine exakte und lückenlose Dokumentation der Beweise vonnöten. Fehlen diese präzisen Aufzeichnungen, können die gewonnenen Informationen unter Umständen nicht verwertet werden und die Maßnahme verfehlt ihr Ziel. Arbeitgeber sollten daher größten Wert darauf legen, eine seriöse und engagierte Detektei mit nachweislich guten Bewertungen auszuwählen. Nur eine professionelle Detektei, die rechtskonform und präzise arbeitet, kann die erforderliche Beweissicherheit im Rahmen der Mitarbeiterüberwachung gewährleisten.
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