Gehaltsumwandlung – die Möglichkeiten im Überblick
Angestellte erhalten für ihre Arbeit einen Arbeitslohn in Form eines Entgeltes. Bei einer Gehaltsumwandlung wird ein Teil des monatlichen Betrages nicht auf das Konto des Arbeitnehmers ausgezahlt, sondern in steuerbegünstigte Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt. Der Angestellte kann dann zwar auf einen Teil seines Einkommens nicht zugreifen, er profitiert aber von einer Reihe von anderen Vorteilen.
Zum Beispiel erhält er Steuervorteile, kann bei den Sozialabgaben sparen und schon jetzt für das Alter vorsorgen. Diese Form der Gehaltsumwandlung ist gesetzlich festgelegt. Der Arbeitnehmer hat sogar bis zu einem gewissen Grad einen Anspruch darauf.
Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?
Die Gehaltsumwandlung wird auch offiziell als Entgeltumwandlung bezeichnet. Üblicherweise wählt der Arbeitgeber einen Vertragspartner für die betriebliche Altersvorsorge aus. Meist handelt es sich dabei um eine Direktversicherung.

Gehaltsumwandlung statt Gehaltserhöhung.
Der Arbeitnehmer zahlt einen Teil seines Gehaltes in diese Versicherung ein und genießt dabei die folgenden Vorteile:
- Einsparung von Sozialabgaben: Auf die Lohnanteile, die in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, fallen keine Sozialabgaben an.
- Reduzierung der Einkommenssteuer: Die Einkommenssteuer muss nur auf den verbleibenden Lohn ohne die Entgeltumwandlung gezahlt werden.
- Staatliche Förderung: Die Reduzierung der Einkommenssteuer sorgt dafür, dass Arbeitnehmer mehr in die Versicherung einzahlen, als ihnen bei ihrem Nettoeinkommen fehlt.
Auch für den Arbeitgeber kann die Entgeltumwandlung von Vorteil sein. Damit stärkt er seine Position auf dem Arbeitsmarkt und kann gegebenenfalls mehr Kandidaten für sich gewinnen. Auch bereits angestellte Mitarbeiter lassen sich möglicherweise besser an das Unternehmen binden. Gleichzeitig bedeutet dieses Vorgehen aber einen höheren Aufwand bei der Entgeltabrechnung.
Welche anderen Formen der Gehaltsumwandlung gibt es?
Bei der klassischen Entgeltumwandlung geht es in der Regel um steuerbegünstigte Zuschüsse für eine betriebliche Altersvorsorge. Manche Arbeitgeber bieten auf freiwilliger Basis aber auch andere Formen der Gehaltsumwandlung an und ersetzen einen Teil des monatlichen Entgeltes zum Beispiel mit einem Firmenwagen. Der Arbeitnehmer erhält also weniger Geld, bekommt dafür aber ein Fahrzeug, das er beruflich und privat nutzen kann. Bei diesem Modell der Gehaltsumwandlung entsteht allerdings ein geldwerter Vorteil, der entsprechend versteuert werden muss. Mit Einsparungen bei der Einkommenssteuer ist also eher nicht zu rechnen.
Manche Unternehmen gewähren Ihren Angestellten auch eine Gehaltsumwandlung in Form des Deutschlandtickets. Das muss pauschal vom Arbeitgeber versteuert werden. Bei anderen Varianten der Gehaltsumwandlung kann es im Einzelfall kompliziert werden. Ein E-Bike gilt zum Beispiel nicht als geldwerter Vorteil, wenn es zusätzlich zum ohnehin bestehenden Gehalt nicht nur beruflich, sondern auch privat genutzt werden darf. Wird es dem Arbeitnehmer hingegen im Zuge einer Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt, muss es sehr wohl versteuert werden.
Wie hoch darf die Gehaltsumwandlung sein?
Damit Arbeitnehmer bei der Entgeltumwandlung auch sparen, sollten sie die folgenden Höchstbeträge nicht überschreiten:
- Bis zu vier Prozent der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze sind sozialabgabenfrei. Das entspricht aktuell einem Betrag von 322 Euro im Monat (Stand: 2025).
- Bis zu 644 Euro können sogar steuerfrei umgewandelt werden. Alles, was über den 322 Euro liegt, ist aber sozialversicherungspflichtig.
Für den Arbeitnehmer ist es natürlich wichtig, dass der Beitrag mindestens so hoch ist, dass er dadurch einen finanziellen Vorteil erreicht. Dieser sollte nicht nur während seiner Erwerbstätigkeit durch Steuereinsparungen, sondern auch später beim Bezug der Rente spürbar sein.
Tipp der Redaktion: Mit einem Online-Rechner des Software-Herstellers Lexware können Sie Ihren Steuervorteil mit einem Geschäftswagen exakt berechnen. Hier erhalten Sie ebenso Auskunft über die Höhe des geldwerten Vorteils und die Steuerlast nach der Ein-Prozent-Regelung im Vergleich zur Nutzung eines Fahrtenbuchs. Anhand dieser Ergebnisse können Sie kalkulieren, ob und zu welchen Bedingungen sich ein Firmenwagen für Sie lohnt.
Für wen lohnt sich Gehaltsumwandlung?
Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Bei der Entgeltumwandlung in steuerbegünstigte Zuschüsse für eine betriebliche Altersvorsorge ist auf diese Punkte zu achten:
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Aspekt |
Wichtige Punkte/Einschränkung |
| Sozialabgaben-Ersparnis |
Nur unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze; die spätere bAV-Rente ist sozialabgabenpflichtig. |
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Steuerliche Wirkung |
Rente ist steuerpflichtig; Gesamtersparnis hängt von individuellen Verhältnissen (z.B. Auszahlungsart) ab. |
| Verfügbarkeit |
Angespartes Kapital ist bis zum Rentenalter gebunden. |
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Vererbbarkeit |
Nur eingeschränkt vererbbar; es können Verluste im Todesfall entstehen. |
| Arbeitgeberwechsel |
Verträge sind oft schwer übertragbar; private Vorsorge kann flexibler sein. |
| Gesetzliche Rente |
Reduzierter Bruttolohn führt zu geringeren Rentenansprüchen in der gesetzlichen Rente. |
Auch bei den anderen Formen der Gehaltsumwandlung ist immer der Einzelfall zu betrachten. Wer einen Firmenwagen anstelle eines Teils von seinem Bruttolohn erhält, kann davon unheimlich profitieren. Er muss sich privat kein Fahrzeug mehr anschaffen und erhält häufig moderne Modelle, die er sich sonst nie gekauft hätte. Wird der geldwerte Vorteil aber nach der praktischen Ein-Prozent-Regelung versteuert, kann ein teures Fahrzeug auch die Steuerlast nach oben treiben. Pro Monat fällt nämlich ein steuerlicher Anteil von einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges an.
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