Elternzeit und dann? – So gelingt die Rückkehr ins Berufsleben
Wenn das Baby plötzlich da ist, dreht sich erst einmal nur alles um den Nachwuchs. Das ist auch kein Wunder, denn Säuglinge sind ohne ihre Eltern nicht überlebensfähig. Um Vätern und Müttern die Umstellung zu erleichtern und vor allem in den ersten Lebensjahren so viel Zeit wie möglich mit ihren Kindern zu ermöglichen, haben sie die Option, Elternzeit zu nehmen. Bis zu drei Jahre stehen ihnen zu. Das ist eine ganz schön lange Zeit, nach der die Rückkehr in den Beruf nicht immer ganz einfach ist.
Grundsätzlich haben Eltern aber Anspruch darauf, wieder zu ihrem Arbeitsplatz oder zumindest zu einem gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Was sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer diesbezüglich beachten müssen, haben wir hier zusammengestellt.
Gibt es ein Recht auf den alten Arbeitsplatz?
Nehmen wir einmal an, dass ein Arbeitnehmer tatsächlich drei Jahre lang in Elternzeit war und jetzt wieder in seiner neuen Arbeitsstelle anfangen möchte. Wenn diese noch so wie vorher besteht und auch nicht anderweitig besetzt wurde, stellt das natürlich überhaupt kein Problem dar. Oft stellen Arbeitgeber für die Zwischenzeit auch nur eine Vertretung mit einem befristeten Vertrag ein.

Die Rückkehr ins Berufsleben nach der Elternzeit erfordert gute Planung.
Es kann aber auch genauso gut sein, dass sich in der Zwischenzeit einiges geändert hat. Vielleicht wurde das gesamte Team umstrukturiert und bestimmte Aufgabenbereiche outgesourct. Eventuell wurde auch eine neue Vollzeitkraft eingestellt, die jetzt nicht einfach entlassen werden kann.
Auch in diesen Fällen muss der Arbeitgeber seinem aus der Elternzeit zurückkehrenden Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz anbieten. Dabei handelt es sich dann möglicherweise nicht um den gleichen Job wie vor der Elternzeit, aber zumindest um einen gleichwertigen, der ihn nicht schlechter stellt.
Falls es sich nicht um einen gleichwertigen Arbeitsplatz handelt, kann der Arbeitnehmer Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Gleichzeitig ist der Arbeitgeber selbstverständlich an den Arbeitsvertrag und an die Betriebsvereinbarung gebunden.
Früher aus der Elternzeit zurückkehren – geht das überhaupt?
Manchen Eltern juckt es schon nach wenigen Monaten Elternzeit in den Fingern und sie möchten wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Neben der Care-Arbeit wollen sie sich endlich auch beruflich wieder verwirklichen. So kommt es bisweilen vor, dass Eltern früher als ursprünglich vereinbart, wieder arbeiten möchten. Das geht jedoch nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Wie immer gibt es aber auch hier Ausnahmen von der Regel. Wer beispielsweise während der Elternzeit erneut schwanger wird und ein weiteres Kind erwartet, kann früher wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkommen. Das gilt auch für den Vater! Zudem gibt es verschiedene Härtefallregelungen, die unter anderem greifen, wenn die Eltern in finanzielle Not geraten und wieder das volle Gehalt beider Elternteile benötigen. Hier sind aber stets die Einzelfälle zu betrachten. Ein weiterer trauriger Grund ist der Tod des Kindes. Wenn es dazu kommt, endet die Elternzeit drei Wochen später.
In der Elternzeit in Teilzeit arbeiten
Ob aus wirtschaftlichen Gründen oder zur eigenen Verwirklichung – es gibt auch Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Auch darauf haben sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch:
Rückkehr ins Berufsleben – so klappt es!
Seien wir ehrlich, wenn das erste Kind da ist, verändert sich das Leben grundsätzlich. Für viele Eltern kann der Wiedereinstieg in das Berufsleben deswegen überfordernd sein. Die plötzliche Doppelbelastung zehrt an den Nerven, denn die Mischung aus Schlafmangel und der Leistungserwartung auf der Arbeit kann für viele zu viel des Guten sein.
Das bedeutet aber nicht, dass eine Rückkehr unmöglich oder Hexenwerk ist. Stattdessen geht es darum, gut vorbereitet zu sein und so die bevorstehenden Widrigkeiten zu meistern:
- Eltern sollten sich frühzeitig um die Kinderbetreuung kümmern. Es ist beruhigend zu wissen, dass das Kind in guten Händen ist, während man sich selbst auf der Arbeit befindet. Ein zuverlässiges soziales Auffangnetz, das einspringt, wenn das Kind einmal mit Fieber aus der Kita abgeholt werden muss, ist ebenfalls Gold wert.
- Eltern sollten auch während der Elternzeit beruflich auf dem Laufenden bleiben. Welche neuen Trends gibt es in der Branche? Was verändert sich im Betrieb? Was erzählen die Kollegen? Sonst verlieren sie schnell den Anschluss und werden vollkommen überrollt, wenn sie dann in den Beruf zurückkehren.
- Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, mit dem Arbeitgeber über eine Neugestaltung des Arbeitsverhältnisses zu reden. Ist ein flexibles Arbeitsmodell wie Homeoffice oder die Vier-Tage-Woche umsetzbar? Besteht die Möglichkeit, in Teilzeit zu wechseln? Auf diese Weise lassen sich Beruf und Privatleben möglicherweise besser unter einen Hut bringen.
- Es klingt banal, aber auch ein gutes Zeitmanagement kann vieles einfacher machen. Um das Privatleben nicht aus den Augen zu verlieren, sollten Eltern auch ihre privaten Termine in den Kalender eintragen. Routinen ermöglichen es, den Alltag zu strukturieren und Ordnung in das Chaos zu bringen. Es muss nicht immer alles perfekt laufen, aber ein roter Faden sorgt für Orientierung.
Mehr hilfreiche Tipps zur Rückkehr ins Berufsleben gibt es hier: Nach der Elternzeit zurück in den Job: Die ersten 100 Tage – tanjajakob.de
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