Betriebsbedingte Kündigung

Definition, Erklärung

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn zum Beispiel durch Umsatzeinbußen, Wegfall von Aufträgen, Umstrukturierungen, oder durch eine Betriebsschließung ein oder mehrere Arbeitsplätze wegfallen und der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht. Die Unternehmerentscheidung, die zum Abbau des Arbeitsplatzes führt, wird dabei von den Arbeitsgerichten auf „offensichtliche Willkür oder Unsachlichkeit“ geprüft. Basis ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), in dem in § 1 Abs. 3 die Kriterien für die Sozialauswahl definiert wurden. Ziel ist, bei mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern dem Arbeitnehmer zu kündigen, der am wenigsten von der Kündigung und seinen Folgen getroffen wird. Als Kriterien der Sozialauswahl dürfen seit der Neufassung des Gesetzes ab 1. Januar 2004 ausschließlich die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, bestehende Unterhaltspflichten und möglicherweise vorliegende Schwerbehinderung herangezogen werden.

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

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