Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht findet im Arbeitsleben Anwendung und regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei geht es nicht nur um die angestellte Einzelperson, sondern auch um Gewerkschaften und Betriebsräte. Es schafft den rechtlichen Rahmen für Vereinbarungen zwischen diesen Parteien und liefert zum Beispiel Vorgaben zu den Arbeitszeiten, zum Kündigungsschutz oder zum allgemeinen Urlaubsanspruch. Es deckt also eine ganze Reihe von verschiedenen Themengebieten ab, sodass es direkt mehrere Gesetzestexte gibt, die für das Arbeitsrecht relevant sind.

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Was fällt alles unter das Arbeitsrecht?

Zum Arbeitsrecht gehören verschiedene Teilbereiche, die jeweils vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigt werden müssen. Beide Parteien haben Rechte und Pflichten und müssen bei Zuwiderhandlung mit Konsequenzen rechnen. Dem Arbeitgeber drohen Bußgelder, Geldstrafen und in extremen Fällen sogar Haftstrafen. Der Arbeitnehmer muss mit Abmahnungen und schließlich mit dem Verlust des Arbeitsplatzes rechnen. Deswegen ist es für beide Seiten wichtig, die gesetzliche Lage zu kennen.

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Zulässige Arbeitszeiten

Das Arbeitszeitgesetz legt fest, wie lange ein erwachsener Arbeitnehmer pro Tag arbeiten darf. In der Regel sind das acht Stunden. Gelegentlich kann die maximale Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Dann ist in der Regel von Überstunden die Rede. Sie müssen aber innerhalb von sechs Kalendermonaten ausgeglichen werden. Zudem regelt das Gesetz, welche Pausen- und Ruhezeiten dem Arbeitnehmer zustehen und an welchen Tagen das Arbeiten nicht gestattet ist. An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden, es sei denn, sie gehören einer der im Gesetz genannten Ausnahmen an.

Entlohnung für geleistete Arbeit

Damit jeder arbeitende Mensch selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, wurde am 1. Januar 2025 der Mindestlohn eingeführt. Mit dem Mindestlohngesetz wird aufgeführt, wer Anspruch darauf hat, wie hoch der Mindestlohn aktuell ist und wann er fällig wird.

Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wer in Vollzeit arbeitet und einer Fünf-Tage-Woche nachgeht, darf sich mindestens 20 Tage pro Kalenderjahr Urlaub nehmen. Weitere Regelungen werden im Bundesurlaubsgesetz spezifiziert. Beispielsweise erhalten Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch erst, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.

Entgeltfortzahlung

Wer fest angestellt ist und vorübergehend nicht arbeitet, weil er im Urlaub oder krank ist, muss sich keine Sorgen um sein Auskommen machen. Im Entgeltfortzahlungsgesetz wird klar dargelegt, in welchen Fällen eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber verpflichtend ist. Das ist während des Urlaubs, aber auch während der ersten sechs Wochen einer Erkrankung der Fall.

Kündigungsschutz

Nachdem das Arbeitsverhältnis sechs Monate bestanden hat, erhalten Arbeitnehmer den vollen, allgemeinen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass sie laut Kündigungsschutzgesetz nur noch aus bestimmten Gründen gekündigt werden dürfen. Möglich sind eine verhaltensbedingte, eine personenbedingte oder eine betriebsbedingte Kündigung. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung stattfinden. Bestimmte Personengruppen wie Schwangere, Schwerbehinderte oder Arbeitnehmer in Elternzeit genießen einen besonderen Kündigungsschutz mit deutlich strengeren Regeln.

Datenschutz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit den Daten des Arbeitnehmers sorgsam umzugehen und sie nur zweckgebunden und vorübergehend zu speichern. Sobald der Zweck wegfällt, müssen auch die personenbezogenen Daten wieder gelöscht werden. Die geltenden Regeln werden in der Datenschutzverordnung spezifiziert. Um die Einhaltung zu gewährleisten, kann es aus Arbeitgebersicht sinnvoll sein, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.

Gesundheitsschutz

Ferner muss der Arbeitgeber den Gesundheitsschutz seiner Angestellten gewährleisten und alle ihm möglichen Maßnahmen ergreifen, um Gefahren abzuwenden. Ein Beispiel dafür wäre die Bereitstellung von ergonomischen Büromöbeln oder von Sicherheitskleidung. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber alles dafür tun, um die psychische Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen.

Weisungsgebundenheit

Natürlich hat nicht nur der Arbeitgeber Pflichten. Auch der Arbeitnehmer geht durch das Vertragsverhältnis eine Verpflichtung ein. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist er weisungsgebunden und muss den Anordnungen des Arbeitgebers Folge leisten. Damit grenzt sich der Arbeitnehmer auch deutlich von Selbstständigen ab. Überdies muss ein Arbeitnehmer seine Arbeit mit Sorgfalt ausüben, sich an die Arbeitszeiten halten und pünktlich erscheinen, Geschäftsgeheimnisse wahren und sich bei Krankheit rechtzeitig krankmelden.

Was fällt alles unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer gegenüber eine Fürsorgepflicht, die auch teilweise aus den verschiedenen oben genannten sowie aus weiteren Gesetzestexten wie dem Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Arbeitsstättenverordnung hervorgeht. Die Fürsorgepflicht schließt diese Bereiche ein:

  • Arbeitsschutz
  • Wahrung der Persönlichkeitsrechte
  • psychische Gesundheit
  • Datenschutz
  • Einhaltung der Arbeitszeiten
  • Einhaltung der Pausen- und Ruhezeiten

Was darf der Arbeitgeber nicht fragen?

Viele Arbeitnehmer und Bewerber machen sich Gedanken um ihre Privatsphäre und möchten bestimmte Fragen lieber nicht beantworten. Tatsächlich darf der Arbeitgeber eine Reihe von Fragen auch gar nicht stellen, weil sie gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen würden. Tabu sind die folgenden Themen:

  • Schwangerschaft, Partnerschaft und Familienstand
  • Glauben oder politische Überzeugung
  • Gesundheitszustand
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Vermögensverhältnisse
  • ethnische Herkunft
  • Vorstrafen

Dabei ist zu bedenken, dass es in bestimmten Fällen Ausnahmen geben kann. Die Frage nach einer Vorstrafe kann zulässig sein, wenn sie sich negativ auf die Ausübung des Berufs auswirkt. Überdies gibt es bestimmte Berufszweige, in denen aus Sicherheitsgründen ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss.

Wer berät bei arbeitsrechtlichen Fragen?

Arbeitnehmer, die eine arbeitsrechtliche Frage haben, können sich an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft wenden. Zudem besteht natürlich die Möglichkeit, sich Hilfe bei einem Rechtsanwalt zu holen. Arbeitgeber können hingegen den Arbeitgeberverband oder ebenfalls einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen. Gute Anlaufstellen für beide Seiten sind auch die Industrie- und Handelskammern, die umfangreiches Informationsmaterial zu arbeitsrechtlichen Fragen kostenlos zur Verfügung stellen. Das ersetzt natürlich keine Rechtsberatung, kann aber einen ersten Überblick über die Thematik verschaffen.

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