Arbeitsunfälle

Ein Moment der Unaufmerksamkeit, aber auch Gefahrenquellen oder Schäden an Arbeitsmitteln können zu Arbeitsunfällen führen. Ein Arbeitsunfall kann schwerwiegende Folgen haben, wenn die Betroffenen schwere Verletzungen erleiden und für den Rest ihres Lebens auf Pflege angewiesen sind. Arbeitsunfälle haben immer Ursachen. Daher kommt es auf die Durchführung von Unfallanalysen und die Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung solcher Arbeitsunfälle an. Eine Unfallanalyse ist häufig mit einem höheren Aufwand verbunden, doch ist sie wichtig zur Gefährdungsbeurteilung und zur Vermeidung von Unfällen.

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Was fällt unter den Begriff „Arbeitsunfall“?

Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes Ereignis, das auf eine Person einwirkt und zu gesundheitlichen Schäden oder sogar zum Tod führen kann. Ein Arbeitsunfall kann sich nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in anderen Bereichen des täglichen Lebens ereignen. Ein Arbeitsunfall steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Laut Definition der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein Arbeitsunfall ein Unfall eines Arbeitnehmers, den er bei einer Tätigkeit erleidet, die mit der Arbeit verbunden ist. Arbeitsunfälle können sich auch auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignen. In diesen Fällen handelt es sich um Wegeunfälle. Als Wegeunfall zählt auch, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg zur Kita machen muss, um sein Kind dort abzugeben, und dann einen Unfall erleidet.

Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle, die eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet. Ein Arbeitsunfall liegt auch dann vor, wenn die versicherte Person bei dem Unfall nicht direkt verletzt ist, sondern ein Hilfsmittel wie eine Brille oder ein Hörgerät beschädigt wird.

Ein Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn ein Versicherter bei der Ausübung seiner Tätigkeit eine Verletzung oder gesundheitliche Schädigung ohne Einwirkung von außen erleidet. Ein Herzinfarkt oder Magendurchbruch, der während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zur Arbeit eintritt, ist kein Arbeitsunfall.


Durchführung von Unfallanalysen

Mitunter wird bei einem Arbeitsunfall eine Unfallanalyse nur oberflächlich durchgeführt, da sie aufwendig ist oder die Beseitigung der Unfallursachen mit hohen Kosten verbunden ist. Teilweise geht es auch darum, die wahren Ursachen eines Unfalls zu verschleiern. Um künftige Arbeitsunfälle zu vermeiden, muss eine Unfallanalyse jedoch fachkundig durchgeführt werden. Nur so können die wahren Ursachen aufgedeckt und beseitigt werden.

Eine fachkundige Unfallanalyse besteht immer aus drei Komponenten:

  • Sammlung von Informationen
  • Beschreibung des Unfallhergangs
  • Ermittlung von Ursachen

Alle drei Schritte ergänzen sich. Für einen Arbeitsunfall gibt es nicht immer nur einen Grund, sondern die Gründe können vielschichtig sein.

Der Definition nach ist eine Unfallanalyse ein zentrales Instrument zur systematischen Untersuchung von Arbeitsunfällen. Die Ursachen werden ermittelt. Aus der Unfallanalyse werden individuelle Maßnahmen mit dem Ziel abgeleitet, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und Unfälle künftig zu verhindern.

Bei einer Unfallanalyse muss der gesamte Ablauf am Tag des Unfalls mit allen Details präzise dokumentiert werden. Die Informationen müssen systematisch ausgewertet werden. Hilfreich kann die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sein, damit auch die medizinischen Aspekte berücksichtigt werden können.

Eine Unfallanalyse verfolgt mehrere Ziele:

  • Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz aufgrund der abgeleiteten Vorkehrungen
  • Verhinderung von Unfällen und Schutz der Mitarbeiter vor Gefahren
  • Minimierung rechtlicher Haftungsrisiken
  • Verkürzung von Ausfallzeiten
  • Förderung einer positiven Atmosphäre am Arbeitsplatz

Rechtliche Vorgaben für eine Unfallanalyse

Rechtliche Grundlage für die Unfallanalyse bei Arbeitsunfällen ist Paragraf 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Der Arbeitgeber ist zur Erfassung von Arbeitsunfällen und zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Auch die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass Arbeitsunfälle untersucht und dokumentiert werden müssen.

Bei der Berufsgenossenschaft muss eine Unfallmeldung in den folgenden Fällen eingereicht werden:

  • wenn eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Unfalls von mehr als drei Tagen eintritt
  • wenn der Arbeitsunfall zum Tod führt
  • wenn es sich um einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit handelt
  • wenn andere potenziell gefährliche, schwerwiegende Ereignisse eintreten.

Die Berufsgenossenschaft kümmert sich um die Einleitung aller erforderlichen Schritte zum Schutz des Versicherten. Bei einer Unfallmeldung müssen die gesetzlichen Meldefristen und Meldepflichten eingehalten werden.

Ablauf einer systematischen Unfallanalyse

Eine systematische Unfallanalyse setzt sich aus mehreren Schritten zusammen:

  • Sicherung der Unfallstelle und Beweisaufnahme: Die Unfallstelle muss möglichst schnellstmöglich, nachdem sich der Unfall ereignet hat, abgesperrt und gesichert werden. Die für die Beweisaufnahme relevanten Daten werden erfasst. Dazu gehören Fotos von der Unfallstelle, von involvierten Gegenständen und Maschinen, aber auch Zeugenaussagen. Innerhalb von drei Tagen nach Eintritt des Unfalls muss die zuständige Unfallkasse informiert werden.
  • Rekonstruktion des Unfallhergangs: Zur Rekonstruktion des genauen Ablaufs des Unfalls müssen Interviews mit Zeugen und Betroffenen geführt werden. Die Rekonstruktion umfasst Untersuchung von Ort, Zeit, beteiligten Personen, involvierten Gegenständen und ausgeführten Tätigkeiten. Die Ereignisse müssen in der richtigen Abfolge erfasst werden. Zusätzlich können Bilder und andere Nachweise herangezogen werden.
  • Ermittlung der Unfallursachen: Direkte und indirekte Faktoren, die zum Unfall geführt haben, müssen in Betracht gezogen werden. Das können technische Mängel, organisatorische Schwächen und menschliches Versagen sein. Um das Risiko eines ähnlichen Vorfalls künftig zu minimieren, müssen die genauen Unfallursachen herangezogen werden.
  • Ableitung von Maßnahmen zur Unfallverhütung: Aufgrund der Ergebnisse der Untersuchung können präventive Maßnahmen gezielt geplant und umgesetzt werden, um ähnliche Unfälle künftig zu verhindern.
  • Dokumentation und Kommunikation: Alle Schritte der Unfallanalyse und die Ergebnisse müssen sorgfältig dokumentiert und kommuniziert werden. Die ausführliche und vollständige Dokumentation sorgt dafür, dass die erarbeiteten Maßnahmen nachvollziehbar sind und als Grundlagen für künftige Präventionsstrategien genutzt werden können. Aufgrund der Dokumentation ist jederzeit eine transparente Kommunikation der Ergebnisse an die Mitarbeiter und Führungskräfte möglich.

Abhängig von der Schwere der Verletzungen sollten die Betroffenen möglichst umgehend einen Durchgangsarzt konsultieren oder in eine Klinik gebracht werden, die auf die Behandlung von Unfallverletzungen ausgerichtet ist. Ein Durchgangsarzt ist für die Untersuchung und Behandlung von Unfallverletzungen qualifiziert und entscheidet über die weitere Heilbehandlung.


Ableitung von Maßnahmen

An die Unfallanalyse schließt sich die Ableitung von Maßnahmen und deren Umsetzung an. Zuerst ist die Substitution zu prüfen. In der Hierarchie erfolgen anschließend technische Lösungen, organisatorische Maßnahmen und personenbezogene Schutzmaßnahmen. Zu den Maßnahmen gehören auch Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter, um solche Unfälle künftig zu verhindern.


Prüfung durch den Unfallversicherungsträger

Aufgrund der Unfallmeldung und der Untersuchungsergebnisse von Durchgangsarzt oder Unfallklinik entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger, ob tatsächlich ein Arbeitsunfall vorliegt. Der Unfallversicherungsträger prüft, ob der erlittene Gesundheitsschaden in ursächlichem Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall steht. Wird das Unfallgeschehen als Arbeitsunfall anerkannt, kommt die Unfallversicherung für die erforderlichen Leistungen auf.


 

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