Wichtige Aspekte eines Firmenhandys
Für jeden fünften Arbeitnehmer ist es bereits zur Gewohnheit geworden, das firmeneigene Handy oder Smartphone auch mit in den privaten Bereich zu nehmen. Die Regeln für welche der Mitarbeiter sein Mobiltelefon auch in privaten Belangen benutzen darf, sind meist eher schwammig formuliert. Damit ein durch die Firma gesponsertes Handy sowohl für das Unternehmen als auch für den Mitarbeiter zum Gewinn wird, müssen einige Dinge beachtet werden. Was ist also genau erlaubt?
Private Nutzung und damit erlaubte Tätigkeiten
Wird ein Endgerät vom Arbeitgeber gestellt, sollte in jedem Fall abgeklärt werden, ob dies auch privat genutzt werden darf. Wird das Gerät zur privaten Telefonie benutzt obwohl nicht freigegeben, so stellt dies zumindest einen Abmahnungsgrund oder sogar einen Kündigungsgrund dar.
Wurde mit dem Arbeitgeber die private Nutzung vereinbart, so kann das Endgerät auch für alle privaten Zwecke genutzt werden. Natürlich immer in Beachtung der Datenschutzrechtlichen Bedingungen. Schließlich dürfen keine sensiblen firmeneigenen Daten an Dritte gelangen. Die Vereinbarung zur privaten Nutzung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen, da hierdurch auch die Überprüfung des Diensthandys durch den Arbeitgeber ausgeschlossen wird.
Kosten und Vorteile
Um die Kosten für den Arbeitgeber bering zu halten, macht sich der Vergleich von Handytarifen auch für Unternehmen bewährt. Auf Grund des besseren Support und höheren Leistungen, sollten aber Firmen eher zu einem Business-Angebot greifen. Der Arbeitgeber kann durch die private Nutzung aber auch etliche Vorteile erzielen. Da private Gespräche durch den Mitarbeiter nicht der Lohnsteuer unterliegen, kann der Arbeitgeber die Kosten direkt von der Steuer absetzen. Auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter können mit solchen Dreingaben erhöht werden.
Falls Mitarbeiter fürchten durch das Firmentelefon ständig erreichbar sein zu müssen, dies ist nicht der Fall. Denn der Mitarbeiter ist nur verpflichtet Gespräche während der regulären Arbeitszeiten entgegen zu nehmen. Wurde eine Rufbereitschaft vereinbart, muss der Mitarbeiter erreicht werden können, diese Situation sorgt allerdings auch für einen erweiterten Vergütungsanspruch.
Datenschutz und Versicherung
Betreffend den Datenschutz unterliegt die private Nutzung dem Fernmeldegeheimnis. Allerdings muss der Arbeitnehmer dafür sorgen, dass firmeninterne Informationen nicht an Dritte gelangen. Der Arbeitgeber sorgt mit dem Bereitstellen von Anti-Malware- und Anti-Viren-Software für die Sicherheit von außen. Lässt der Mitarbeiter aber das Handy in einer Bar liegen und finden so sensible Informationen ihren Weg in die Außenwelt, so kann der Arbeitnehmer zur Verantwortung gezogen werden.
Eine Versicherung für ein geliehenes Gerät macht sich in jedem Fall bewährt, so lange der Arbeitgeber nicht selbst dafür sorgt. Bei Beschädigung oder Verlust muss der Mitarbeiter die Kosten für das Endgerät selbst tragen.