Besitz und das Führen von Schreckschuss- oder Signalwaffen am Arbeitsplatz

Schreckschuss- oder Signalwaffen dienen der Selbstverteidigung und dem Selbstschutz sowie der Signalgebung im Notfall. Mit diesen Waffen können unterschiedliche Typen von Munition abgefeuert werden. In Deutschland sind Schreckschusswaffen weitverbreitet und werden von vielen Menschen nicht als echte Waffen betrachtet. Das Waffengesetz definiert jedoch Schreckschuss- und Signalwaffen als echte Waffen. Nur bestimmte Schreckschusswaffen dürfen in Deutschland ohne waffenrechtliche Besitzerlaubnis erworben werden. Für das Führen von Schreckschusswaffen ist jedoch ein Waffenschein erforderlich. Am Arbeitsplatz sollten Schreckschuss- oder Signalwaffen in der Regel nicht mitgeführt werden.

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Was sind Schreckschuss- und Signalwaffen?

Laut Waffengesetz gelten Schreckschuss- und Signalwaffen als echte Waffen, auch wenn mit ihnen keine Projektile abgeschossen werden. Schreckschusswaffen können mit Knallkartuschen, Reizstoffkartuschen oder pyrotechnischer Munition betrieben werden. Knallkartuschen, auch als Platzpatronen bezeichnet, erzeugen beim Abschuss einen lauten Knall und ein Mündungsfeuer. Der bei der Detonation austretende Gasstrahl kann die Zerstörungskraft von echter Munition haben. Wird der Schuss mit angesetzter Mündung oder nur aus einer Entfernung von wenigen Zentimetern abgegeben, kann es zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen kommen. Der Gasstrahl kann sogar Knochen durchdringen. Ein Umbau von Schreckschusswaffen auf scharfe Munition ist jedoch kaum möglich.


Erwerb und Führen von Schreckschusswaffen

In Deutschland dürfen nur bestimmte Schreckschusswaffen ohne waffenrechtliche Besitzerlaubnis gekauft werden. Deutsche Schreckschusswaffen müssen über ein PTB-Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verfügen. Die Schreckschusswaffe darf frei erworben werden, wenn auf dem Verschluss das Siegel vorhanden und das Kaliber angegeben sind. Ohne das PTB-Siegel kann der Besitz einer solchen Waffe zu Problemen führen. Die Schreckschusswaffe muss den Vorschriften der Richtlinie 91/477/EWG entsprechen.

Seit 2020 können Schreckschusswaffen auch den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Landes entsprechen, wenn sie unter die Richtlinie 91/477/EWG fallen. Solche Schreckschusswaffen müssen nicht über das PTB-Siegel verfügen, doch ist ein Nachweis erforderlich, dass die Waffen dieser Richtlinie entsprechen.

Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel, die nicht der Richtlinie entsprechen, gelten als scharf. Für den Besitz ist eine Waffenbesitzkarte vorgeschrieben. Anderenfalls ist der Besitz illegal und strafbar. Nur mit einem großen Waffenschein dürfen solche Waffen geführt werden.

Auch dann, wenn die Schreckschusswaffe über ein Siegel verfügt, ist für das Führen außerhalb der Wohnung ein Waffenschein erforderlich. Schreckschusswaffen dürfen in Deutschland nicht ohne Waffenschein frei geführt werden. Für Schreckschusswaffen mit einem PTB-Siegel genügt ein kleiner Waffenschein. Der kleine Waffenschein bezieht sich lediglich auf das PTB-Siegel. Für EU-Waffen entsprechend der Richtlinie, aber ohne das Siegel genügt der kleine Waffenschein nicht. Nur Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen eine Schreckschusswaffe erwerben und führen.


Kann der Arbeitgeber den Besitz oder das Mitführen von Schreckschuss- und Signalwaffen verbieten?

Den Besitz einer Schreckschuss- oder Signalwaffe kann der Arbeitgeber nicht verbieten, wenn die Waffe über das PTB-Siegel verfügt, ein Waffenschein vorhanden ist und die Waffe zu Hause sicher aufbewahrt wird. Anders sieht es beim Mitführen aus. Das kann und muss der Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen verbieten. Schreckschusswaffen dürfen auch bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theater-, Konzert- oder Kinobesuchen, Sportereignissen, Demonstrationen oder Versammlungen nicht mitgeführt werden. Bereits für das Tragen einer Schreckschusswaffe mit PTB-Siegel ist ein kleiner Waffenschein notwendig.

Um Unfälle zu vermeiden, müssen Schreckschusswaffen sicher gelagert werden. Am Arbeitsplatz ist das oft gar nicht möglich. Schreckschusswaffen sollten in einem Waffenschrank oder einem geschlossenen Behälter aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. In Konfliktsituationen können Schreckschusswaffen als Bedrohung wahrgenommen werden. Sie sind oft nur schwer oder gar nicht von echten Waffen zu unterscheiden.


Arbeitsrechtliche Sanktionen beim Mitführen von Schreckschuss- und Signalwaffen am Arbeitsplatz

Ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber verbietet das Mitführen von Schreckschuss- oder Signalwaffen, auch dann, wenn ein Waffenschein vorhanden ist. Wer einen Waffenschein erwerben möchte, muss die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen. Der Arbeitgeber kann Mitarbeitern, die eine Schreckschuss- oder Signalwaffe am Arbeitsplatz mitführen, eine Abmahnung aussprechen. Auch eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mitarbeiter trotz Abmahnung wiederholt die Schreckschusswaffe mitbringt oder wenn er über keinen Waffenschein verfügt. Der Arbeitgeber kommt damit seiner Verantwortung für die Mitarbeiter nach, wenn er Sanktionen gegen einen Mitarbeiter verhängt, der eine Schreckschusswaffe mitbringt.

In jedem Fall kann der Arbeitgeber die Polizei verständigen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn er sich nicht sicher ist, um welche Art von Waffe es sich handelt, oder wenn er eine Bedrohung für sich selbst und die Mitarbeiter befürchtet.


Dürfen Unternehmen den Besitz von Schreckschusswaffen in ihren Räumlichkeiten untersagen?

Unternehmer dürfen in ihren Räumlichkeiten selbst Schreckschusswaffen aufbewahren, wenn die Sicherheit gewährleistet ist und die Waffen vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind. In Waffenschränken können Unternehmer diese Waffen sicher aufbewahren. Unternehmer dürfen jedoch den Besitz der Schreckschusswaffen von ihren Mitarbeitern in ihren Räumlichkeiten untersagen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Auch dann, wenn der Mitarbeiter über die nötige Sachkunde im Umgang mit der Schreckschusswaffe und über einen Waffenschein verfügt, darf der Unternehmer untersagen, dass die Waffe am Arbeitsplatz mitgebracht oder aufbewahrt wird. In kritischen Situationen können Schreckschusswaffen schnell als gefährlich betrachtet werden. Es ist daher wichtig, dass der Unternehmer der Verantwortung seinen Mitarbeitern gegenüber nachkommt und die Mitnahme oder Aufbewahrung der Waffe am Arbeitsplatz untersagt. Nur in begründeten Ausnahmefällen können Unternehmer erlauben, dass die Schreckschusswaffe mitgebracht wird.


Unter welchen Umständen ist das Mitführen von Schreckschusswaffen aus Selbstschutzgründen erlaubt?

Nur dann, wenn für die Mitarbeiter eine ernsthafte Bedrohung oder Gefahr besteht, kann es erlaubt sein, aus Selbstschutzgründen eine Schreckschutzwaffe mitzuführen. Das betrifft zum Beispiel:

  • Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten, die jedoch zumeist von ihrem Arbeitgeber eine Waffe erhalten und im Umgang damit geschult werden
  • Mitarbeiter, die nachts draußen arbeiten und mit der Waffe Tiere abwehren
  • Verwendung von Signalwaffen bei Rettungsübungen

Wird das Mitführen solcher Waffen aufgrund solcher Umstände erlaubt, muss zusätzlich der Waffenschein mitgeführt werden. Waffenschein und Personaldokument sind bei Kontrollen vorzuzeigen.

Wichtig: Besitzer von Schreckschuss- und Signalwaffen, die ihre Waffe mitführen und ohne Waffenschein angetroffen werden, müssen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und dem Entzug der Waffe rechnen.


Mitführen von Schreckschusswaffen als strafbare Handlung

Das Mitführen einer Schreckschusswaffe oder Signalwaffe ist eine strafbare Handlung, wenn keine Waffenbesitzkarte und kein Waffenschein vorhanden sind. In solchen Fällen drohen Geld- und Freiheitsstrafen. In der Öffentlichkeit dürfen solche Waffen nicht ohne Erlaubnis abgefeuert werden. Nur ein Notfall rechtfertigt die Nutzung einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit. Allerdings muss der Tatbestand zweifelsfrei nachweisbar sein.


 

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