Existenzgründung: Der Weg zum Unternehmer
Die Existenzgründung ist der Weg in die berufliche Selbständigkeit. Neben der Gründung eines neuen Unternehmens kann die Übernahme eines bestehenden Betriebs im Rahmen der Nachfolgeregelung, Franchising, im Rahmen eines Management Buy-Outs oder die Partnerschaft in einem Unternehmen in die Selbständigkeit führen. Zu überlegen ist auch eine Firmengründung im Ausland.
Der Staat fördert die Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit mit den finanziellen Instrumenten des Gründungszuschusses und dem Einstiegsgeld. Vielfältige Programme, z.T. speziell gerichtet an Akademiker, Handwerker, Studenten, Frauen, unterstützen und begleiten die ersten Schritte in die Selbständigkeit, angefangen von Businessplan Wettbewerben bis zu Beratungen und Schulungen.
Formen der Existenzgründung
Zur Existenzgründung zählen verschiedene Formen der Selbstständigkeit. Je nach Branche und angebotener Leistungen können Gründer Freiberufler oder Gewerbetreibende sein. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Rechtsformen, die bei der Existenzgründung gewählt werden können:
- Einzelunternehmen: Diese Rechtsform wird häufig von Freiberuflern und Einzelkaufleuten genutzt. Sie hat den Vorteil, dass kein Eigenkapital benötigt wird.
- Personengesellschaften: Hierbei handelt es sich um den Zusammenschluss mehrerer Gründer. Zur Auswahl stehen verschiedene Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die offene Handelsgesellschaft (OHG).
- Kapitalgesellschaften: Zu den Kapitalgesellschaften gehören die GmbH, aber auch die UG oder die AG. Für die Gründung wird Eigenkapital benötigt. Dafür ist aber auch die Haftung beschränkt.
Wer sich nicht sicher ist, welche Rechtsform für sein Gründungsvorhaben am besten geeignet ist, sollte sich vorab fachmännisch beraten lassen. Weiterhelfen kann zum Beispiel der Steuerberater. Es gibt aber auch spezielle Gründungsberatungen, die in Anspruch genommen werden können.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Der Gründer muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf kein Berufsverbot für die gewünschte Tätigkeit auferlegt bekommen haben. Des Weiteren besteht bei einigen handwerklichen Berufen die Meisterpflicht. Sie gilt für eine ganze Reihe von Gewerken wie für Maurer, Betonbauer, Straßenbauer, Dachdecker oder Maler und Lackierer. Alle weiteren Gewerke mit Meisterpflicht können Gründer in der Anlage B der Handwerksordnung nachlesen.
Rechtliche Rahmenbedingungen erfüllen
Wer sich selbstständig machen möchte, sollte sich zusätzlich mit den verschiedenen Pflichten beschäftigen, die mit dem Unternehmertum verbunden sind:
- Wenn es sich um ein Gewerbe handelt, muss der Betrieb ordentlich beim Gewerbeamt angemeldet werden.
- Anschließend ist eine Erfassung beim Finanzamt notwendig. Das nimmt das Unternehmen bei sich auf und teilt ihm eine Steuernummer zu. Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt. Sie müssen nämlich keine Gewerbesteuer zahlen.
- Außerdem sollte überprüft werden, ob eine Kammerpflicht besteht. Wenn das der Fall ist, müssen die entsprechenden Anmeldungen vorgenommen werden.
- Nach der Gründung müssen Unternehmer ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen und beispielsweise regelmäßig die Umsatzsteuer melden und weiterleiten. Auch das Erstellen einer Bilanz oder einer EÜR ist je nach Höhe des Jahresumsatzes verpflichtend.
Persönliche Eigenschaften
Darüber hinaus muss ein Unternehmer eine Reihe von persönlichen Voraussetzungen erfüllen, denn nicht jeder ist für die Selbstständigkeit geboren. Eine hohe Belastungsfähigkeit, ein guter allgemeiner Gesundheitszustand und die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, gehören dementsprechend ebenfalls zu den Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Existenzgründung. Zusätzlich sollte fachliches Know-how im jeweiligen Tätigkeitsbereich und die Bereitschaft, sich ständig weiterzuentwickeln und Neues zu erlernen, vorhanden sein. Ein weiterer Punkt, den viele Gründer unterschätzen, ist das persönliche Umfeld, deswegen sollte der Schritt in die Selbstständigkeit immer mit der Familie abgesprochen werden.
Zuschüsse bei Existenzgründung
Bei der Gründung eines Start-ups müssen zunächst eine ganze Reihe von Investitionen getätigt werden. Gegebenenfalls dauert es auch eine Weile, bis die ersten Gewinne gemacht werden. Deswegen sollten Gründer einen detaillierten Business- und vor allem einen Finanzierungsplan aufstellen und sich bei Bedarf um entsprechende Kredite oder Investoren kümmern. Überdies besteht die Möglichkeit, sich einen Zuschuss bei der Agentur der Arbeit oder beim jeweiligen Bundesland zu sichern.
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, sollte sich an die Agentur für Arbeit wenden und deren Gründungszuschuss in Anspruch nehmen. Dafür müssen die Antragsteller Arbeitslosengeld beziehen und sich dazu entscheiden, dass sie die Selbstständigkeit hauptberuflich ausführen werden. Außerdem müssen sie ihre Geschäftsidee laut der Agentur für Arbeit von einer „fachkundigen Stelle“ wie den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, von Banken oder von Fachverbänden überprüfen lassen.
Gründungsberatung bezuschussen lassen
Im Rahmen der Initiative „Deutschland startet“ sollen junge Gründer die Möglichkeit bekommen, eine Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen und sich so Unterstützung beim Erstellen eines Businessplans zu holen. Wie hoch die Förderung ausfällt, ist dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Förderkredite der KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet spezielle Förderkredite, die für die Anschaffung von Maschinen, für Baukosten, Mieten und viele andere Betriebsausgaben eingesetzt werden können. Um den Kredit zu bekommen, ist kein Eigenkapital notwendig. Da es sich aber nicht um einen echten Zuschuss handelt, sollten die Konditionen stets genau geprüft werden.
Wie hoch muss das Eigenkapital sein?
Welches Eigenkapital Gründer aufbringen müssen, hängt maßgeblich von der gewählten Rechtsform ab. Es soll sicherstellen, dass das Unternehmen liquide ist und auch in schweren Zeiten zahlungsfähig bleibt. Wer ein Einzelunternehmen gründet, muss kein Eigenkapital vorweisen, haftet dafür aber auch mit seinem Privatvermögen. Gleiches gilt für die Personengesellschaften. Bei den sogenannten Kapitalgesellschaften gibt es eine beschränkte Haftung, dafür aber auch die Pflicht zum Eigenkapital:
- GmbH: Mindestens 25.000 Euro
- AG: Mindestens 50.000 Euro
- UG: Mindestens 1 Euro
Existenzgründer sollten aber auch aus eigenem Interesse für eine gewisse Eigenkapitalquote sorgen. So brauchen sie weniger Fremdkapital und stellen ihre Liquidität zumindest bis zu einem gewissen Grad sicher. Optimalerweise sollte sie bei etwa 30 % liegen. Das gelingt zum Beispiel, indem die Gewinne teilweise im Unternehmen bleiben und nicht sofort für die private Lebensführung genutzt werden.
Checkliste für eine Existenzgründung
- Prüfen Sie vor Ihrem ersten Schritt unbedingt Ihre Eignung zum Existenzgründer und Unternehmer. Mehrere Tests werden dazu angeboten
- Überlegen Sie sich einen Elevator Pitch. Bringen Sie diesen bei jeder Gelegenheit vor und testen Sie damit wie gut Sie Ihre Idee darstellen können
- Erarbeiten Sie im Rahmen eines Businessplans so konkret wie möglich Ihre Geschäftsidee und versuchen Sie mit einem Minimum an Ausgaben frühzeitig, die Erfolgsaussichten Ihrer Idee am Markt zu überprüfen
- Machen Sie sich Gedanken, wie eine Finanzierung erfolgen kann. Möglichkeiten sind: Bootstrapping – also Eigenkapital, Crowdfunding, Business Angel, Venture Capital, Bankkredite
- Wenn möglich schaffen Sie sich vorher einen finanziellen Spielraum, der Ihnen den Druck des sofortigen Geldverdienens nimmt und damit auch die Zeit gibt, Ihre Idee strategisch zu planen, gut auszuarbeiten und die Markteinführung vorzubereiten
- Nutzen Sie unbedingt die kostenlosen Angebote der Schulungen und Beratungen
- Suchen Sie sich Unterstützung und Coaching bei Wirtschaftssenioren
- Sprechen Sie ab dem ersten Augenblick über Ihr Vorhaben. Damit bauen Sie sich frühzeitig die notwendigen Netzwerke auf und Sie bekommen Feedback, Anregungen und weitere Kontakte. Pflegen Sie von Anfang an eine Aufstellung über Ihre Gespräche und notieren Sie sich die Daten Ihrer Kontakte. Sie schaffen sich damit frühzeitig eine Adressdatei
- Seien Sie vorsichtig, mit der Herausgabe schriftlicher Materialien zu Ihrem Vorhaben. Geben Sie bei der ersten Kontaktaufnahme nie den vollständigen Businessplan aus den Händen, sondern nur die Executive Summary, also eine Kurzzusammenfassung
- Erstellen Sie frühzeitig eine Präsentation Ihrer Idee, die Sie jederzeit vortragen können und die Sie fortschreiben mit Entwicklung und Umsetzung Ihrer Geschäftsidee
- Informieren Sie sich über Ihre Gesprächspartner. Was haben Sie gemacht, was ist ihr Interesse an Ihrem Vorhaben, über welche Erfahrungen und Referenzen verfügen sie? Und vor allem, was bringen sie Ihnen bei der Umsetzung?
- Zur Erstellung und zum Abschluß von Vereinbarungen und Verträgen sollten Sie unbedingt den Rat und die Unterstützung eines fachkundigen Juristen einholen. Niemals mündliche Vereinbarungen treffen!
- Schließen Sie betriebliche Versicherungen ab. Eine Schadensersatzforderung kann schnell existenzbedrohend sein, bei hohen Investitionen können Sie bei einem Brand vor einem hohen Schuldenberg stehen
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