Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) oder Mini-GmbH
Definition, Erklärung
Seit 01. November 2008 besteht für Existenzgründer die Möglichkeit, sich mit einer sogenannten Mini-GmbH oder volkstümlich 1-Euro-GmbH selbständig zu machen. Die Grundlagen sind im Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) festgelegt. Insbesondere der § 5a GmbHG neu findet Anwendung. Die offizielle Bezeichnung dafür lautet „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“ (UG).
Die Kennzeichen sind:
- Das benötigte Mindestkapital beträgt 1 €
- Die Gesellschafteranteile können ab Anteilen zu 1 € gestückelt werden
- Eine Mustersatzung ohne notarielle Beglaubigung kann verwendet werden
- Durch die Nutzung der Mustersatzung und dem elektronischen Eintrag ins Handelsregister wird die Gründungsdauer auf bis zu einen Tag reduziert
- 25 % des Jahresgewinns sind in die Rücklagen einzustellen (Thesaurierungspflicht). Dies erfolgt so lange bis der Eigenkapitalanteil 25.000 € beträgt, also die Voraussetzung für die klassische GmbH erfüllt ist. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine Umwandlung in die GmbH möglich, aber nicht notwendig
- Ein Gehalt für Gesellschafter-Geschäftsführer darf vom Jahresüberschuss abgezogen werden. Dadurch darf der Gesellschaftsgewinn aber nicht „0“ oder negativ werden. Ansonsten kann die Pflicht zur Rücklagenbildung nicht erfüllt werden
- Die Benennung der Firma muss Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) lauten. Wichtig ist der Zusatz „haftungsbeschränkt“
- Der Handelsregistereintrag erfolgt elektronisch in einem Standardformular
- Der Eintrag ins Handelsregister kann bereits erfolgen, wenn die Erklärung des Gründers vorliegt, dass die notwendigen Genehmigungen, wie z.B. gewerberechtliche Erlaubnisse, beantragt sind
- Die Stammeinlage erfolgt in bar, also ohne Sacheinlagen
- Die Anzahl der Gesellschafter ist auf maximal 3 und einem Geschäftsführer beschränkt wenn das Musterprotokoll verwendet wird. Ansonsten muss ein eigener Gesellschaftsvertrag von einem Rechtsanwalt angefertig werden. Hier ist besonders auf Zustimmungsvorbehalte bei Geschäftsanteilsveräußerungen, Vorerwerbs- und Vorkaufsrechte, Regelungen über Zulässigkeit von Kündigungen und Abfindungen von Gesellschaftern zu achten
- Der Mustervertrag muss nicht durch einen Notar beurkundet werden. Wird dieser jedoch nicht verwendet, ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig
- Die Unterschriften der Gesellschafter müssen notariell beglaubigt werden
- Verwaltungssitz und Satzungssitz müssen nicht übereinstimmen. Der Satzungssitz muss in Deutschland sein. Der Verwaltungssitz kann auch im Ausland liegen
- Die GmbH-Gesellschafter werden in der Gesellschafterliste eingetragen
- Die Gesellschafter sind einzeln verpflichtet, den Insolvenzantrag zu stellen, wenn die GmbH keinen Geschäftsführer hat
Kosten:
- Notargebühren für Beurkundung, Anmeldung, Auslagen: 50 € (vermutete Pauschale)
- Handelsregistereintragung: 100 €
- Gewerbeanmeldung: ca. 30 €
- Veröffentlichung im Bundesanzeiger/Printmedien: ca. 100 €
diese entfallen ab 2009, da Eintrag digital erfolgt - Beratungskosten für Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte, Gründungsberater: ca. 100 €
Benötigte Unterlagen bei Gründung:
- Musterprotokoll oder Mustersatzung für die Unternehmergesellschaft
- Handelsregisteranmeldung
- Bestellung des Geschäftsführers der Unternehmergesellschaft
- Liste der Gesellschafter
Vorteile der Mini-GmbH:
- Niedrigere Gründungskosten als bei einer „echten“ GmbH
- Beschränkung der Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft. Ausnahme: Vorsatz
- Vereinfachte Gründungsmodalitäten
- Schnelle Gründung und damit unverzügliche Aufnahme der Geschäfte
- Die Übertragung von Geschäftsanteilen an neue und andere Gesellschafter wird erleichtert
- Mögliche Umwandlung in klassische GmbH, wenn Mindestkapitaleinlage 25.000 € beträgt
- Im Gegensatz zur Limited auf Deutsches Recht bezogen, Firmensitz in Deutschland, Korrespondenz mit Behörden in deutsch
- Bildung des benötigten Stammkapitals einer GmbH durch die Geschäftstätigkeit. Bei der GmbH ist Rücklagenbildung nicht mehr notwendig!
Steuern:
- Besteuerung wie bei GmbH, also wird eine Körperschaftssteuer von 25 % fällig. Zusammen mit Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag etwa 29,8 Prozent
- Gesellschafter müssen 50 Prozent der an Sie ausgeschütteten Beträge versteuern (Halbeinkünfteverfahren)
- Abgeltungssteuer:
- bei Ausschüttungen: 25 % + Solidaritätszuschlag
- bei Behalt im Betriebsvermögen: Teileinkünfteverfahren führt zu späterer Besteuerung bei Gewinnausschüttungen von 60 %
Tipps, Checkliste
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- Überprüfen Sie, welche Rechtsform sich am besten für Sie eignet. Als Faustregel gilt: GmbH zur Absicherung hoher Haftungsrisiken, Limited bei internationalen Geschäften oder eben die 1-Euro-GmbH bei niedrigem Mindestkapital
- Prüfen Sie, ob der Mustervertrag für Ihre Gründung ausreichend ist und damit alle notwendigen Regelungen abgedeckt sind
- Fordern Sie das Musterprotokoll bzw. den Mustervertrag bei einem Notar an
- Holen Sie sich neutrale Beratung, z.B. bei Existenzgründerberatungen oder durch die Netzwerke von Business Plan Wettbewerben
- Stocken Sie sukzessive Ihr Eigenkapital auf. Dies ist nicht nur bei Haftungsrisiken von Vorteil, sondern z.B. auch bei Bankgesprächen, für Investitionen und um mehr Flexibilität zu erhalten
- Fördermittel wie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, können Sie auch bei dieser Rechtsform bei der Arbeitsagentur beantragen
- Besorgen Sie sich bei Gründung auch eine Steuernummer beim Finanzamt und ein separates Geschäftskonto
- Für die Umfirmierung in eine „echte“ Gmbh benötigen Sie eine vom Notar zu beurkundende Satzungsänderung
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