Reisen – heilsam für die Seele
Reisen bietet nicht nur eine Auszeit vom Alltag, sondern es kann bilden und den geistigen Horizont erweitern. Wer beruflich ständig unter Stress steht, läuft die Gefahr, an einem Burn-out zu erkranken. Schlimmstenfalls kann der Stress zu Angstzuständen und Panikattacken führen. Reisen kann die Seele heilen und Körper und Geist wieder mit frischer Energie versorgen. Individuelle Reisen können einem Burn-out vorbeugen oder helfen, es zu verarbeiten. Um ihren Mitarbeitern längere Reisen zu ermöglichen, sollten Unternehmen ihnen mit Sabbaticals helfen.

Reisen können den Horizont erweitern und einen Burn-out vorbeugen.
Betriebliche Reisesabbaticals als Beitrag zur seelischen Gesundheit
Mit einem Sabbatical können Mitarbeiter eine längere Auszeit vom Arbeitsalltag nehmen. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern bereits die Möglichkeit für Sabbaticals, denn sie haben erkannt, dass ein Sabbatical einem Burn-out vorbeugen und die Motivation fördern kann. Ein Sabbatical kann mehrere Monate bis hin zu einem Jahr dauern. Viele Mitarbeiter wünschen sich ein Sabbatical. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine solche Auszeit besteht nicht. Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind eine Ausnahme, denn für sie ist der Anspruch auf einen Sonderurlaub bis zu einem Jahr gesetzlich geregelt.
Mitarbeiter können selbst entscheiden, wie sie das Sabbatical gestalten. Reisen ist beliebt, um die Welt zu erkunden, neue Kraft zu schöpfen und zu entspannen. Die meisten Menschen verbinden mit Reisen positive Emotionen. Wer reist, gewinnt neue Eindrücke, kann Stress abbauen und wird oft auch dazu ermutigt, sich Herausforderungen zu stellen. Das stärkt das Selbstwertgefühl und schafft Ausgeglichenheit. Der Aufenthalt in der Natur schärft die Sinne, hebt die Stimmung und trägt nicht nur zur seelischen, sondern auch zur körperlichen Gesundheit bei. Wichtig ist, dass jeder selbst bestimmen kann, wohin er reist und wie er seine Reise gestaltet. Nur dann, wenn die Reise Freude bereitet und das Ziel interessant ist, trägt ein Reisesabbatical zur seelischen Gesundheit bei.
Individuelle Reisen zur Vorbeugung oder Verarbeitung eines Burn-outs
Ein Burn-out kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit haben und zu längeren Ausfallzeiten am Arbeitsplatz führen. Es ist daher wichtig, einem Burn-out rechtzeitig vorzubeugen. Individuelle Reisen tragen zur Vorbeugung bei, da sie Erholung bieten. Dabei kommt es nicht nur auf passive Erholung wie Stunden am Strand oder Ausruhen, sondern auch auf Freizeitaktivitäten wie Wandern an. Der Kontakt mit der Natur, sportliche Aktivitäten, aber auch der Kontakt mit Einheimischen hat nichts mit der Arbeit zu tun und hilft, Stresssymptome abzubauen.
Die meisten Experten sind sich darüber einig, dass Urlaub allein zur Vorbeugung oder Verarbeitung eines Burn-outs nicht ausreicht. Wichtig ist die Qualität des Urlaubs. Wirksamer als bloßes Ausruhen sind die entsprechenden Aktivitäten und Erlebnisse. Sie sollen Spaß machen und auch Aufmerksamkeit erfordern. Wer einen Burn-out verarbeiten möchte, kann in der Natur neue Kraft tanken. Der Aufenthalt in der Natur, verbunden mit leichten Aktivitäten, kann den Blutdruck regulieren und zu einem gesünderen Schlaf beitragen.
Wichtig: Reisen können dazu beitragen, einem Burn-out vorzubeugen oder zu verarbeiten. Es kommt jedoch darauf an, dass diejenigen, bei denen die Gefahr eines Burn-outs besteht oder die an einem Burn-out leiden, sich möglichst frühzeitig in Therapie begeben. Der Hausarzt kann über die entsprechenden Möglichkeiten informieren.
Verantwortung von Unternehmen und Betriebsräten, um Mitarbeitern Auszeiten zu ermöglichen
Auch wenn es für eine längere Auszeit vom Arbeitsalltag keine gesetzlichen Regelungen gibt, tragen Unternehmen eine Verantwortung ihren Mitarbeitern gegenüber. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit für längere Auszeiten einräumen, helfen, krankheitsbedingte Fehlzeiten zu vermeiden. Sie wirken der Fluktuation entgegen und fördern die Zufriedenheit der Mitarbeiter.
Gesetzliche Regelungen gibt es jedoch mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). In Paragraf 3 ist geregelt, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Die gesetzliche Grundlage für den Mindesturlaub ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es regelt den Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Er muss angehört werden, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit verändern möchte. Das betrifft insbesondere eine Verlängerung der Arbeitszeit. Der Betriebsrat muss auch bei der Einführung von Schichtarbeit und flexiblen Arbeitsmodellen einbezogen werden. Nimmt ein Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitszeit ohne Zustimmung des Betriebsrats vor, ist diese Änderung unwirksam.
Ein Sabbatical ist eine unbezahlte oder teilweise unbezahlte Auszeit. Der Arbeitgeber muss die Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigen und den Betriebsrat informieren. Dem Betriebsrat kommt es auf eine gerechte Verteilung der Arbeitsbelastung an.
Tarifliche und betriebliche Mitgestaltung von psychisch gesundheitsfördernden Reise- und Arbeitsmodellen durch den Betriebsrat
Der Betriebsrat ist Interessenvertreter der Arbeitnehmer und hat ein Mitbestimmungsrecht beim betrieblichen Gesundheitsschutz und der Festlegung der Arbeitszeit. Er hat verschiedene Möglichkeiten, um zur Gestaltung gesundheitsfördernder Arbeitsmodelle beizutragen:
- Erstellung eines Maßnahmenplans gemeinsam mit Führungskräften und Unternehmern auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung
- Sensibilisierung des Arbeitgebers für ein gesundes Betriebsklima
- Mitspracherecht bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Vermittlung von Unterstützungsangeboten für die Mitarbeiter
Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber auf die Bedeutung der Burn-out-Vorbeugung hinweisen. Er kann ihn dazu anregen, den Mitarbeitern Sabbaticals einzuräumen und die Mitarbeiter für Reisen zur Vorbeugung eines Burn-outs freizustellen. Der Betriebsrat kann auch mit dem Arbeitgeber die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten für ein Sabbatical diskutieren:
- unbezahlte Freistellung
- Langzeitarbeitskonto
- Lohnverzicht während der Anwesenheit am Arbeitsplatz
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