Bereitschaftsdienst
Definition, Erklärung
Der Bereitschaftsdienst ist ein in der Öffentlichkeit und den Medien viel diskutierter Begriff. Ärzte im Krankenhaus und Apotheker müssen rund um die Uhr verfügbar sein, um in Notfällen die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten. Aber auch in anderen Bereichen, wie bei Hausdiensten und in EDV- und Kommunikationsabteilungen ist der Bereitschaftsdienst wesentlicher Bestandteil der Arbeitszeit.
Bereitschaftsdienst liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sich außerhalb der normalen Arbeitszeit an einem bestimmten Ort aufzuhalten hat, um im Bedarfsfall sofort seine volle Arbeitstätigkeit aufzunehmen. Im Gegensatz zur Rufbereitschaft kann er den Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen. Der Bereitschaftsdienst oder Notdienst wird zusätzlich zur regulären Arbeitszeit geleistet. Arbeitsschutzrechtlich wird er als Arbeitszeit angesehen, unabhängig von dem tatsächlichen Arbeitsaufkommen während der Dauer des Bereitschaftsdienstes. Die Vorschriften zu Arbeitspausen sind einzuhalten, ebenso die Höchstarbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten von 11 Stunden.
Da die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers in der Bereitschaftszeit normalerweise geringer ist als in der normalen Arbeitszeit, kann der Bereitschaftsdienst niedriger vergütet werden als die Vollarbeit. Es kann aber auch ein Freizeitausgleich beantragt werden.
Eine generelle Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst gibt es nicht. Allerdings kann eine Verpflichtung aufgrund eines Arbeitsvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags vorliegen. In bestimmten Berufen, wie bei Ärzten und Fernfahrern gehört die Bereitschaft zur Art des Arbeitsverhältnisses.
Tipps, Checkliste
- Informieren Sie sich, welche Grundlagen in Ihrem Unternehmen für den Bereitschaftsdienst gelten
- Der Betriebsrat ist wie bei Regelungen zur Arbeitszeit einzubeziehen. Es gehört zu seinen Aufgaben, darauf zu achten, dass die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer eingehalten werden
Arbeitsrecht, Urteile
- Urteil 5 LC 178&09 vom 25.01.2011
Bereitschaftszeiten: Polizist gewinnt Musterklage - Urteil Az.: 6 AZR 624/08 vom 19.11.2009
Bundesarbeitsgericht zum Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Urteil 6 AZR 535/03
Kein Zusatzlohn für überlangen Bereitschaftsdienst: BAG: Tarifparteien müssen Hausmeister-Vergütung neu regeln - Urteil 9 AZR 953/93
Urlaubsgeld bei Bereitschaftsdienst - Urteil 5 AZR 530/02
Vergütung für geleistete Bereitschaftsdienste eines Arztes
Informationsquellen
- Arbeitsvertrag für Arzthelfer / innen – Muster-Vorlage
- ver.di: Bereitschaftsdienst
- Arbeitszeitberatung
besonders auf Krankenhaus-Situation spezialisiert
Literatur
- Der Praxisratgeber Arbeitszeitrecht – Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst der beiden Richter Ewald Helml und Thomas Bödecker zeigt die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung und die Abgrenzung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft